Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

11. September 2012

Anforderungen an die Richtigstellung einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Internetveröffentlichung

Urteil des LG Köln vom 15.08.2012, Az.: 28 O 199/12

Eine durch ein verfälschtes und unrichtiges Zitat in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzte Person hat Anspruch auf Unterlassung und kann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Unterzeichnung einer dahingehenden Erklärung fordern. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr jedoch dann entfallen, wenn durch die Veröffentlichung der Richtigstellung umfassend klar gestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war. Hierzu muss die Richtigstellung an der gleichen Stelle platziert werden wie die Erstmitteilung. Im Rahmen einer Internetveröffentlichung muss somit gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Leser der Erstmitteilung auch auf die Richtigstellung geleitet wird. Eine Löschung der Erstmitteilung und Veröffentlichung der Richtigstellung an anderer Stelle genügt diesen Anforderungen nicht und räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.
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06. September 2012 Top-Urteil

Unlauterer Blogeintrag – Mitarbeiter wirbt für eigenen Arbeitgeber

Mann in Anzug tippt in seinen Laptop.
Urteil des LG Hamburg vom 24.04.2012, Az.: 312 O 715/11

Ein von einem Mitarbeiter abgegebener positiver Beitrag bzgl. der Bewertung des eigenen Arbeitgebers in einem Internet-Blog stellt eine unlautere Handlung des Arbeitgebers dar, sollte der werbliche Charakter des Blogeintrages verschleiert werden. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter vorgibt, sich als Privatperson zu äußern, obwohl er tatsächlich für das Unternehmen werben möchte. Dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz aus einen Blogeintrag, der massiv zugunsten des Arbeitgebers formuliert ist, schaltet, um sich privat zu äußern, widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit.

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04. September 2012

Verbreitung ehrverletzender Äußerungen im Internet

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2012, Az.: 33 O 434/11 Werden in sozialen Netzwerken ehrverletzende Äußerungen veröffentlicht, stellt dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Jedoch gilt es für die Schwere der Persönlichkeitsverletzung zu beachten, wer für diese Äußerungen verantwortlich ist. Wird die Schmähkritik beispielsweise von Rappern abgegeben, wird diese vom Durchschnittsbürger oftmals nicht ernst genommen. Trotzdem hat das Opfer einen Anspruch auf Schadensersatz.
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03. September 2012

LG Essen erteilt dem „Porno-Pranger“ eine Absage

Beschluss des LG Essen vom 30.08.2012, Az.: 4 O 263/12 Eine Rechtsanwaltskanzlei, die für die Erotik-Branche bundesweit sog. Filesharing-Abmahnungen ausspricht, kündigte die Veröffentlichung einer Gegnerliste an. Im Rahmen von Gegnerlisten, die nicht Werbezwecken dienen, überwiegt die Berufsausübungsfreiheit nicht das Recht einer Privatperson, nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zusammenhang zwischen dem Abmahnverfahren aus der Erotik-Branche und der Privatperson hergestellt wird und sie dadurch in ihrem sozialen Ansehen beeinträchtigt wird.
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30. August 2012

Strenge formelle Voraussetzungen bei einem Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

Beschluss des OLG Hamburg vom 03.07.2012, Az.: 7 W 53/12 Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung ist an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft. Insoweit muss der in seinen Rechten von einer veröffentlichten Meldung verletzte Betroffene dem Verbreiter einer solchen Meldung eindeutig anzeigen, mit welcher Fassung einer Gegendarstellung er seinen Anspruch als erfüllt ansieht. Verlangt er dagegen nebeneinander die Veröffentlichung unterschiedlicher Gegendarstellungen, entspricht sein Veröffentlichungsverlangen nicht den Vorgaben des Gesetzes.
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23. August 2012

Widerrechtliche Fotoveröffentlichung von Journalisten durch prominenten Moderator

Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11 Ein Journalist muss es nicht hinnehmen, dass er bei Fotoarbeiten am Grundstück eines Moderators, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den Fokus der Medien geriet, von selbigem fotografiert wird und dieser die Bilder mit verächtlichem Kommentar bei Twitter ins Netz stellt. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere die Pressefreiheit zu berücksichtigen. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Journalist hierdurch einer Prangerwirkung ausgesetzt ist, die er angesichts der von ihm entfalteten Tätigkeit nicht hinzunehmen braucht.
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22. August 2012

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook ohne Folgen

Urteil des ArbG Bochum vom 09.02.2012, Az.: 3 Ca 1203/11

Formalbeleidigungen innerhalb eines Dialogs auf dem Facebook-Profil eines Arbeitnehmers können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, sofern der Dialog nur für einen überschaubaren Kreis von Personen bzw. Freunden zugänglich ist. Aufgrund des technischen Wandels ersetzt ein Chat im Internet immer häufiger das persönlich gesprochene Wort, wodurch es sich noch um ein vertrauliches „Gespräch“ handeln kann.

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21. Juni 2012 Kommentar

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

>strong>Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 18.05.2012, Az. 324 O 596/11

Wie sind embedded Videos zu bewerten? Präsentiert ein Blogger ein Video, z.B. von YouTube, ist dieser dann auch für dieses Video haftbar zu machen? Oder darf man darauf vertrauen, dass ein öffentlich zugängliches Video auch legal ist und ansonsten von YouTube gesperrt würde?

Das LG Hamburg verkündete vor Kurzem ein Urteil zu dieser Thematik, das v.a. in der sog. Blogosphäre bereits große Wellen schlug.

Lesen sie im Folgenden eine rechtliche Bewertung dieses Urteils.

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09. Mai 2012

Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden

Pressemitteilung Nr. 9/12 des LG Nünberg-Fürth zum Urteil vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/12 Der Betreiber eines Bewertungsportals für Zahnärzte wurde im Rahmen der Störerhaftung zur Löschung eines negativen anonymen Beitrags verurteilt. Der Portalbetreiber weigerte sich eine negative Bewertung zu löschen, nachdem der betroffene Zahnarzt diesen darauf hingewiesen hat, dass die in Rede stehende Behandlung gar nicht stattgefunden hat. Der Provider hätte die Beanstandung genauer prüfen müssen und vom Bewertertenden einen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Behandlung verlangen müssen.
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20. März 2012

Thomas Anders muss schweigen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11

Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
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