TAZ zu 20.000 € Entschädigung wegen Äußerungen zu Thilo Sarrazin verurteilt

20. September 2013
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Eigener Leitsatz:

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden – dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten". Die Richter am Landgericht beurteilten eine solche Äußerung als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprachen Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000 € zu.

Landgericht Berlin

Pressemitteilung Nr. 32/13 vom 16.08.2013

Az.: 27 O 183/13

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat gestern in einem Hauptsacheverfahren die TAZ auf Klage von Thilo Sarrazin verurteilt, Äußerungen aus einer Kolumne vom 6. November 2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung „Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- EUR zugesprochen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 15. August 2013, Az.: 27 O 183/13

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