TAZ zu 20.000 € Entschädigung wegen Äußerungen zu Thilo Sarrazin verurteilt
Pressemitteilung Nr. 32/13 des LG Berlin vom 16.08.2013, Az.: 27 O 183/13 Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit muss immer gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgewogen werden - dies immer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Pressefreiheit. In einem Kolumnebeitrag der TAZ überschritt der Journalist Deniz Yücel allerdings die Grenze des Zulässigen deutlich. In seinem Artikel machte er sich über die Auswirkungen des Schlaganfalls des umstrittenen EX-Bundesbank Vorstandes Thilo Sarrazin lustig und wünschte ihm, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".
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