Klage gegen Unilever wegen Becel pro.activ

22. Februar 2012
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Einleitung:

Wie das Verbraucherschutzunternehmen foodwatch berichtet, wurde gegen das Unternehmen Unilever wegen einer Werbeaussage bezüglich des Produkts Becel pro.activ eine Unterlassungsklage erhoben. Hintergrund ist eine Pressemitteilung von Unilever, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe. Der Margarine wird zum Zwecke der Senkung des Cholesterinspiegels der Stoff Pflanzensterine zugesetzt, welcher allerdings unter Wissenschaftlern höchst umstritten ist.

Hintergrund:

Das Produkt Becel pro.activ soll laut Unilever eine cholesterinsenkende Wirkung haben. Hierzu führt das Unternehmen insbesondere auf, dass Produkte mit Pflanzensterinen einen hervorragenden "Wirkmechanismus" hätten und es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis gäbe, dass der Verzehr von Planzensterin-angereicherten Produkten mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist".

Letztere Aussage hält foodwach jedoch für eine unwahre Tatsachenbehauptung, da es mittlerweile ein dutzend Hinweise geben würde, die genau das Gegenteil beweisen und sogar teilweise vermuten lassen, dass die mit Pflanzensterin zugesetzte Margarine gerade eben das hervorruft (Entstehung von Arteriosklerose und daraus resultierende Herzschäden), was sie eigentlich verhindern soll. Der Verbraucher würde somit irregeführt.

Aus diesem Grund hat foodwatch das Unternehmen Unilever abgemahnt und zur Unterlassung dieser Aussage aufgefordert. Unilever allerdings ist weiterhin der Ansicht, dass es "keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. Deswegen hat der Verband nun am 17. Januar 2012 vor dem Landgericht Hamburg Klage erhoben (Az.: 324 O 64/12).

Quelle: foodwatch.de

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