Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

01. August 2022 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden

Die Lippen eines Mannes sind mit einem Schloss versperrt
Urteil des BGH vom 21.06.2022, Az.: VI ZR 395/19

1. Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch") nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt.

2. Ergibt sich in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit, dass der Kläger die von ihm begehrte Unterlassung einer bestimmten Aussage nicht verlangen kann und die Klage deshalb unbegründet ist, so bedarf es vor Abweisung der Klage keines richterlichen Hinweises dahingehend, dass sich aus dem maßgeblichen Sachverhalt (möglicherweise) ein auf eine andere Aussage gerichteter Unterlassungsanspruch ergibt.

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18. Juli 2022

Besteht ein Anspruch auf Löschung eines Presseartikels, so entsteht auch ein Anspruch auf Löschung seiner Gegendarstellung

Zeitung auf Laptop
Urteil des BGH vom 28.09.2021, Az.: VI ZR 1228/20

Der BGH hatte vorliegend zu entscheiden, ob eine Person, die erfolgreich einen Anspruch auf Löschung eines rechtswidrigen Presseartikels aus einem Online-Portal erwirkt hat, auch einen Anspruch auf Löschung der eigenen Gegendarstellung hat. Dies bejahte der Gerichtshof mit der Begründung, dass ansonsten das Persönlichkeitsrechts des Betroffenen unterlaufen werden würde. Die Gegendarstellung ist nämlich stets an die Erstmitteilung in der Presse gebunden. Muss die Erstmitteilung gelöscht werden, so muss auch die Gegendarstellung gelöscht werden.

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09. Mai 2022

Kein Anspruch auf Löschung eines Jameda-Basisprofils, wenn berechtigtes Interesse besteht

Arzt zeigt mit dem Finger auf Sterne.
Urteil des BGH vom 15.02.2022, Az.: VI ZR 692/20

Die Beklagte betreibt das Ärztebewertungsportal "Jameda", auf welchem die Klägerin als arrogant, unfreundlich und unprofessionell bewertet wurde. Diese bat um die Löschung der Bewertung sowie ihrer Basisdaten auf dem Portal. Der BGH hat dies mit der Begründung abgelehnt, dass für die Speicherung der Basisdaten ein berechtigtes Interesse bestehe. Ein solches liegt vor, da die Abgabe und Verbreitung einer Meinung auf dem Portal den passiven Nutzern ermöglicht, davon Kenntnis zu nehmen. Somit hat ein Arzt, dessen Basisdaten ungefragt von Jameda übernommen wurden, keinen Löschungsanspruch gegen den Anbieter.

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02. Mai 2022

Kein Unterlassungsanspruch bei nicht namentlicher Berichterstattung

Hände halten Zeitungen vor einem gelben Hintergrund hoch
Urteil des OLG Dresden vom 25.01.2022, Az.: 4 U 2052/21

Veröffentlichen Dritte Artikel einer Nachrichtenagentur auf ihrer Website, müssen sie nicht eigenständig nachrecherchieren, sofern es sich um eine nicht namentliche Berichterstattung handelt und die Informationen von einer anerkannten Agentur stammen. Eine namentliche Berichterstattung könne angenommen werden, wenn aufgrund von Teilinformationen ein begrenzter Bekanntenkreis den Betroffenen identifizieren könne. Im vorliegenden Fall, in dem eine Erzieherin gegen einen auf einem Newsportal veröffentlichten Artikel vorging, handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um eine zulässige Verdachtsberichterstattung. Aufgrund des verwendeten Konjunktivs könne erkannt werden, dass es sich um nicht bewiesene Umstände handele.

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28. April 2022

Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Richterin schlägt mit Richterhammer auf den Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.02.2022, Az.: 16 U 87/21

Bei der Frage, ob eine Aussage als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten ist, kommt es auf den objektiven Gehalt der Aussage im Gesamtkontext an. Im konkreten Fall ging es um die Deutung bzw. Wiedergabe eines Gedichts. Die Klägerin, die das Gedicht ursprünglich in den sozialen Medien geteilt hatte, fühlte sich durch eine Äußerung der Beklagten, die diese in Bezug auf das Gedicht getätigt hatte, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OLG Frankfurt am Main stellte jedoch klar, dass sich die Aussage der Beklagten als Deutung des Gedichts und damit als Meinungsäußerung darstellt, weshalb der Klägerin ein Unterlassungsanspruch nicht zustehe.

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10. Februar 2022 Top-Urteil

Facebook: Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen

Facebook Schriftzug mit Schloss auf Hintergrund Daten
Pressemitteilung Nr. 3/22 des OLG Karlsruhe zum Urteil vom 04.02.2022, Az.: 10 U 17/20

Facebook muss seine Nutzer über die Entfernung eines Beitrags unverzüglich informieren, bei einer Sperrung des Nutzerkontos sogar vorab. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags durch das soziale Netzwerk ohne vorherige Abmahnung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders gravierenden Vertragsverletzungen. Dies entschied das OLG Karlsruhe und gab damit der Klage eines Facebook-Nutzers weitgehend statt.

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06. Dezember 2021

Streit um Kohl-Protokolle: Witwe des Altkanzlers bekommt keine Millionenentschädigung

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Pressemitteilung Nr. 218/2021 des BGH zu den Urteilen vom 29.11.2021, Az.: VI ZR 248/18, VI ZR 258/18

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erhält keine Entschädigung in Millionenhöhe für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des vormaligen Klägers Helmut Kohl, die nach Aussage der Beklagten bei Gesprächen zur Erstellung von Kohls Memoiren gefallen sind. Der vormalige Kläger hatte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch diese Passagen des Buches geltend gemacht und deshalb die Unterlassung der Verbreitung der Passagen sowie die Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 5 Mio. € gefordert. Die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Altkanzlers führte den Rechtsstreit fort und unterlag nun vor dem BGH, da ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich und deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers untergegangen ist.

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05. November 2021

Zitieren ohne Zustimmung – im Einzelfall zulässig!

Arzt verschränkt Arme in weißem Kittel
Pressemitteilung Nr. 17/21 des OLG Köln zum Urteil vom 28.10.2021, Az.: 15 U 230/20

Eine Werbeanzeige für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung der Krankheit. Dies sei zulässig, so das OLG Köln – auch ohne die Zustimmung des Mediziners. Denn es sei nicht erkennbar, dass der Kläger als Person unter Ausnutzung eines eigenen Werbewertes für die Anpreisung des Produkts vermarktet worden sei. Auch wurde seine fachliche Kompetenz nicht auf das Produkt übertragen. Die Revision zum BGH wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

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30. September 2021

Werbeslogan „bestes 5G-Netz der Telekom“ mit CHIP Testergebnis verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

5G Hologramm
Urteil des LG Hamburg vom 20.07.2021, Az.: 416 HKO 63/21

Das Landgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen dem Werbeslogan „Bestes 5G-Netz der Telekom“ in Verbindung mit dem Testsiegel „Bestes Netz“ der Fachzeitschrift Chip aufgehoben. Bei der Werbung handelt es sich um keine unzulässige Spitzen- und Alleinstellungsbehauptung, da durch die Verbindung mit dem Testsiegel keine Selbsteinschätzung des Unternehmens vorliegt. Die angeführten Gründe des Konkurrenten, es handele sich um eine irreführende Werbung, da der Testsieg sich auf das Gesamtnetz bezieht, sind nicht maßgeblich. Die Telekom war sowohl als bestes Gesamtnetz als auch in der Unterkategorie bestes 5G-Netz Testsieger und stellt somit keine unwahren Tatsachen dar. Darüber hinaus ist nicht relevant, dass der Ausbau des 5G-Netzes noch nicht abgeschlossen sei, da dies dem maßgeblichen Verkehrskreis bewusst ist.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

Netflix Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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