Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) durch den Rechtsanwalt Sandhage wegen Verschaffung eines unlauteren Wettbewerbsvorteils durch Bezeichnung als privater Verkäufer

10. März 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt), verfasst durch Rechtsanwalt Sandhage vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft zu haben, indem er sich als privater Verkäufer kennzeichnete.

Die Abmahnung der iOcean UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Lutz Schroeder wird ausgeführt, dass unser Mandant sich durch das Bezeichnen als privaten Verkäufer auf der Internetplattform eBay einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft haben soll. Unser Mandant soll laut Gegenseite aber gewerblich handeln und somit den Pflichten, welche aus einer unternehmerischen Tätigkeit entstehen, wie beispielsweise die Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht, nicht nachgekommen sein. Daneben sollen gemäß der Gegenseite auch weitere Informationspflichten wie in § 5 Telemediengesetz nicht beachtet worden sein.

Die Gegenseite bietet deshalb ein außergerichtliches Vergleichsangebot i.H.v. EUR 750,00.- an, welches sich aus EUR 500,00.- „Aufwendungspauschale“ und EUR 250,00.- für Testkauf- und Dokumentationskosten zusammensetze. Außerdem solle unser Mandant im Rahmen einer gesetzten Frist den gewerblichen Handel über eBay einstellen. Für den Fall, dass unser Mandant diesem Angebot nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, macht die Gegenseite präventiv eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie insgesamt EUR 1798,69.- Schadensersatz geltend; auch diese Ansprüche werden (präventiv) mit einer Frist versehen. Der Schadensersatz setzt sich zusammen aus EUR 1241,50.- für die Geschäftsgebühr, EUR 20,00.- für Post-/Telekommunikationsentgelt, EUR 250,00.- Testkauf und Dokumentationskosten sowie EUR 287,19.- für die Umsatzsteuer.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der iOcean UG (haftungsbeschränkt)

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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