Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Bilder
Die Abmahnung der Image Professionals GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher ausgeführt, dass unser Mandant Bildmaterial für seinen Internetauftritt verwendet haben soll, wofür er keine Nutzungserlaubnis gehabt haben soll. Dies soll einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG darstellen.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 1.752.- geltend gemacht. Zusätzlich soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 885,80 tragen, die aus einem Gegenstandswert von EUR 11.752.- berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 2.806,10 inklusive Umsatzsteuer.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Image Professionals GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.