Abmahnung der Deutschen Gehörlosenverlag e.K. durch die Rechtsanwälte Gross wegen Diffamierung
Die Abmahnung des Deutschen Gehörlosenverlag e.K. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Gross wird näher ausgeführt, dass unser Mandant durch seine Karikatur, die er auf Facebook gepostet hatte, missachtende und nichtachtende Äußerungen gegen den Deutschen Gehörlosenverlag e.K. ausgedrückt haben soll. Diese Aussagen sollen dazu geeignet sein, den Gegner herabzuwürdigen, seinen Ruf und seinen ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb zu schädigen. Bei der Karikatur unseres Mandanten soll es sich um Schmähkritik handeln, welche nicht mehr vom Schutzbereich der Meinungsäußerung gedeckt ist.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll auch die besagte Karikatur gelöscht werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Deutschen Gehörlosenverlag e.K.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.