Abmahnung der Iris Nepke durch die Rechtsanwälte Weber Hoß wegen Urheberrechtsverletzung an selbst verfassten Produktbeschreibungen
Die Abmahnung der Iris Nekpe im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Weber Hoß wird näher ausgeführt, dass unser Mandant auf eBay-Kleinanzeigen Dessous angeboten habe und dabei Produktbeschreibungen verwendet haben soll, an denen die Gegnerin die alleinigen Urheberrechte haben soll. Dadurch soll unser Mandant wegen rechtswidriger Vervielfältigung nach § 16 UrhG und öffentlicher Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG die Urheberrechte der Gegnerin verletzt haben.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite zur genauen Berechnung eines Schadensersatzanspruchs ihrerseits Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der Texte. Zuletzt wird von unserem Mandanten gefordert, er solle für die entstandenen Abmahnkosten aufkommen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Iris Nepke
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.