Abmahnung der leguano GmbH durch die Rechtsanwälte Maucher Jenkins wegen unerlaubter Verwendungen von Texten
Die Abmahnung der leguano GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Maucher Jenkins wird näher ausgeführt, dass unser Mandant auf seiner Internetseite Texte zur Präsentation und Vermarktung seiner Produkte verwendet haben soll, an denen jedoch die Gegenseite die ausschließlichen Nutzungsrechte haben soll. Dadurch sollen, wegen Vervielfältigung und öffentlicher Wiedergabe der Texte, die Urheberrechte der Gegenseite (§§ 15 Abs. 1, 15 Abs. 2 i.V.m. § 19a UrhG) verletzt worden sein.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Die Gegenseite fordert außerdem Auskunft über den Umfang und Dauer der vermeintlichen Verletzungshandlung, sowie Schadensersatz. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.295,43 geltend gemacht, die sich aus einem Streitwert in Höhe von EUR 20.000.- berechnet werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der leguano GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.