DocMorris: Apotheken-Automaten werden weiterhin verboten bleiben

Die Frage, ob der Betrieb eines sogenannten Apothekenautomaten (d.h. eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe) erlaubt ist oder nicht, beantwortete der BGH dahingehend, dass das Aufstellen eines solchen Automat wettbewerbswidrig ist und dementsprechend verboten bleibt. Die objektive Verknüpfung zwischen Apotheke und Medikamentenausgabe diene dem Gesundheitsschutz und ist mit dem Geschäftsmodell der Beschwerdeführerin nicht vereinbar.