Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

28. Oktober 2024

Werke der angewandten Kunst genießen einheitlichen Schutz in der EU

Urteil des EuGH vom 24.10.2024, Az.: C-227/23

Auf die Vorlagefrage des Obersten Gerichtshofs der Niederlande entschied der EuGH, dass Werken aus Drittstaaten, in diesem Fall der USA, in der EU der gleiche Schutz zukommen muss wie jenen aus Mitgliedsstaaten. Konkret ging es um den „Dining Sidechair Wood“, welcher von den Amerikanern Charles und Ray Eames entworfen wurde. Eine Anwendung der sog. „Klausel der materiellen Gegenseitigkeit“ aus der Berner Übereinkunft ist laut EuGH nicht möglich, da die EU-Richtlinie 2001/29 einen einheitlichen urheberrechtlichen Schutz in der EU für alle Werke, unabhängig vom Ursprungsland, vorsieht. Der Zielsetzung dieser Richtlinie würde mit der Klausel entgegengewirkt.

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22. Oktober 2024

KI-Training kann als wissenschaftliche Forschung das Urheberrecht einschränken

Urteil des LG Hamburg vom 27.09.2024, Az.: 310 O 227/23

Wegweisend hatte das LG Hamburg bezüglich des Zusammenspiels von Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz (KI) zu entscheiden. Konkret stellte ein eingetragener Verein (e.V.) als Beklagter einen Datensatz kostenfrei zur Verfügung, der knapp sechs Milliarden Bild-Text-Paare beinhaltet. Anhand dieser Datensammlung können KI-Systeme dahingehend trainiert werden, selbst visuell wahrnehmbare Bilder und Videos zu erzeugen. Eines der dort verwendeten Bilder ist vom Kläger als Lichtbild (§ 72 Abs.1 UrhG) urheberrechtlich geschützt und wurde somit nach § 16 Abs. 1 UrhG vervielfältigt. Laut LG Hamburg ist dieses Vorgehen aber von der Schrankenregelung nach § 60d UrhG gedeckt. Danach ist eine solche Vervielfältigung für "Data Mining" zu wissenschaftlichen Zwecken durch Forschungsorganisationen geschützt. Dass das Herunterladen selbst zwar keine unmittelbare Erkenntnisgewinnung ist, ändert daran nichts. Ausreichend sei, dass das Vervielfältigen im Sinn des § 16 Abs. 1 UrhG dafür zumindest als Zwischenschritt erforderlich ist.

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23. September 2024 Top-Urteil

Vervielfältigung von Lichtbildern einer Fototapete – stillschweigende Einwilligung des Berechtigten?

Pressemitteilung Nr. 179/2024 des BGH zum Urteil vom 11.09.2024 (Az.: I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über den urheberrechtlichen Schutz von Fototapeten, welche vom Kläger angefertigte Lichtbilder enthalten, zu entscheiden. Dabei war zwischen der Klägerseite und den drei Beklagtenparteien umstritten, ob die Abbildung einer vom Kläger erworbenen Fototapete, die im Internet zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken hochgeladen und genutzt wird das Urheberrecht an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien verletzt. Die Revision vor dem BGH scheiterte. Der BGH hat sich bei der Begründung den Argumenten der Vorinstanzen angeschlossen: Zwar stelle das Hochladen grundsätzlich ein Eingriff in das Urheberrecht dar, jedoch war dieser Eingriff durch stillschweigende Einwilligung des Klägers gerechtfertigt. Grundlage für eine solche Einwilligung sei nämlich nicht der subjektive Wille des Berechtigten. Vielmehr ist die Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers maßgeblich. Konkret sei es üblich, solche Produkte sowohl zu privaten als auch gewerblichen Zwecken als Foto - oder Videoaufnahme zu verwenden. Ausdrücklich wies das Gericht aber darauf hin, dass es dem Kläger künftig vorbehalten ist, vertraglich die Nutzung der Fototapeten einzuschränken.

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13. August 2024

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Radiorecordern

Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 14/21

Eine Tonträgerherstellerin, die die ausschließlichen Rechte an den gegenständlichen Musiktiteln gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG innehat, hat gegenüber dem Betreiber eines Internet-Radiorecorderdienstes keinen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Da sich die Nutzer des Dienstes auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, solange die Vervielfältigungen nur zum privaten Gebrauch und nicht zu Erwerbszwecken dienen, liegt keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor. Das voll automatisierte Verfahren stellt für jeden Kunden des Dienstes eine Vervielfältigung her, indem es, nachdem der Titel auf die Wunschliste gesetzt wurde, einen Mitschnitt bei der nächsten Sendung von einem angeschlossenen Internetradio erstellt und diesen in der Cloud des Nutzers ablegt. Somit wird nicht die gleiche Vervielfältigung für eine unbestimmte Nutzerzahl zur Verfügung gestellt und die beklagte Betreiberin des Dienstes ist nicht die Herstellerin der Vervielfältigungen.

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19. Juli 2024 Top-Urteil

Die Verantwortlichkeit von Google für Suchergebnisse

DSGVO Symbol EU
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2024, Az.: 15 U 60/23

Das OLG Köln stellte in seinem Urteil fest, dass die Google Ireland Limited, die in Deutschland die Betreiberin der Google-Suchmaschine ist, für die angezeigten Ergebnisse verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah das Gericht in der Anzeige personenbezogener Daten bereits eine Verarbeitung dieser Daten, woraus sich die Verantwortlichkeit nach dem Art. 4 Nr. 7 DSGVO ergibt. Auch ist ein Verweis der Verantwortlichkeit auf die amerikanische Muttergesellschaft Google LLC in der Datenschutzerklärung nicht möglich, da die Verantwortlichkeit aus den tatsächlichen Umständen folgt. Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen die Google Ireland Limited über die Anzeige unwahrer personenbezogener Daten aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO.

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16. Juli 2024

Der Verratene Himmel – Anerkennung der Urheberschaft

Ein Richterhammer und ein Schild Urheberrecht liegen auf einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 102/23

Das Bestreiten der Urheberschaft beeinträchtigt die Rechte des Urhebers auch dann, wenn dies nicht gegenüber Dritten sondern nur gegenüber dem Urheber selbst erfolgt. Laut Entscheidung des BGH schützt der §13 UrhG nicht nur das öffentliche Auftreten des Urhebers, sondern umfasst weiterhin auch die vollumfängliche Anerkennung des Urheberstatus. Geklagt hatte ein Autor gegen einen ehemaligen Lektor, der ihm gegenüber seine Autorenschaft in Frage gestellt hatte.

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16. Mai 2024

Haften Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße von Dritten?

Einkaufwagensymbol auf Tastatur steht für Online Shopping
Urteil des OLG Nürnberg vom 01.08.2023, Az.: 3 U 2910/22

Ein Plattformbetreiber, der einen Marktplatz für Online-Händler anbietet, haftet als Störer für etwaige Urheberrechtsverstöße der Händler. Dies gilt nur, solange keine ausreichenden Vorkehrungen zur Vorbeugung derartiger Verstöße getroffen wurden.

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16. Mai 2024 Top-Urteil

Ist die Übersetzung der Bibel urheberrechtlich geschützt?

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Stuttgart vom 29.01.2024, Az.: 17 O 679/03

Auch Übersetzungen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine neue schöpferische Leistung darstellen. Dies gilt laut LG Stuttgart auch für die bekannte Neu-Übersetzung der Bibel von 1984, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Demnach hat die Übersetzung einen gänzlich eigenen Charakter, der sich grundlegend vom Urtext unterscheidet.

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06. Mai 2024

EuGH erweitert die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung

Urteil des EuGH vom 30.04.2024, Az.: C-470/21

In einem Urteil betreffend die Vorlagefragen des französischen Staatsrats (Conseil d’État) nach der Vereinbarkeit der nationalen Regelungen zur Vorratsspeicherung mit dem Unionsrecht hat sich der Europäische Gerichtshof von seiner bisherigen Rechtsprechung entfernt. Bisher wurde durch den Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig sei. Zunächst wurde in dem neuen Urteil und der dazugehörigen Pressemitteilung klargestellt, dass es sich bei der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig um einen schweren Grundrechtseingriff handeln würde. Damit stellt dieses Urteil einen klaren Kontrast zur Rechtsprechung des EuGH der letzten Jahre dar, wonach eben jene Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten klar abgelehnt wurde. Außerdem konkretisiert das Gericht in diesem Plenumsurteil die Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung: Diese sei zulässig, wenn mit der nationalen Regelung eine wirksame strikte Trennung der verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten gewährleistet werden kann. Dabei geht es vor allem um einen Ausschluss der Möglichkeit, dass durch die Daten Rückschlüsse auf das Privatleben der betroffenen Personen gezogen werden können. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass das Unionsrecht einer Regelung nicht entgegensteht, durch welche es den nationalen Behörden erlaubt ist, mit Hilfe der Zuordnung der Identitätsdaten zu einer IP-Adresse eine Identifikation von Personen vorzunehmen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Zuletzt wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer Einstufung des dadurch erfolgenden Grundrechtseingriffs als schwerwiegend eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erfolgen muss.

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