Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

21. Oktober 2025

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bowling-Veranstaltung

rote Bowlingkugel rollt auf Kegel zu
Urteil des LG Frankenthal vom 03.07.2025, Az.: 6 S 3/25

Zwischen der Deutschen Wahrnehmungsgesellschaft für die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik und dem beklagten Bowling-Center besteht ein Vertrag über die Tonträgerwiedergabe in Freizeiteinrichtungen. Da die Beklagte sieben Veranstaltungen durchführte, bei denen neben der Bowlingaktivitäten ein DJ auflegte und Spiele durchgeführt wurden, verlangte die Klägerin Schadensersatz aufgrund des Veranstaltungscharakters der Ereignisse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und begründete dies damit, dass das Hauptaugenmerk dieser Veranstaltungen weniger auf der Musik, sondern auf der Animation durch den DJ und die durchgeführten Spiele lag. Zudem spräche gegen eine solche Kategorisierung, dass keine Tanzfläche bestehe oder ein gesondertes Eintrittsgeld erhoben worden sei.

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23. September 2025

Plattformen müssen Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße bieten

Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Köln vom 24.07.2025, Az.: 14 O 343/23

Die Betreiberin einer Plattform, welche Flüge privater Piloten für Fluggäste vermittelt, und ein professioneller Fotograf stritten sich vor dem LG Köln darum, wie weit die Verpflichtungen der Plattformbetreiberin gehen, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Nutzer der Plattform lud ein Foto hoch, dessen Urheberrechte beim Kläger liegen. Daraufhin mahnte der Fotograf die Plattform ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Betreiberin löschte das Bild aber gab die Unterlassungserklärung nicht ab, da es ihr nicht zumutbar sei technische Maßnahmen zu ergreifen, um im vornherein schon Urheberrechtsverstoße zu verhindern. Das Gericht stellte fest, dass das Löschen der Bilder nicht reicht. Vielmehr müssen glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen bestehen.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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01. Juli 2025 Top-Urteil

Urheberrechtlicher Schutz von Handyaufnahmen

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 16.05.2025, Az.: 2-06 O 299/24

Das LG Frankfurt am Main hat herausgearbeitet, dass Handyaufnahmen grundsätzlich ein urheberrechtlicher Schutz zusteht. Davon sind insbesondere Aufnahmen erfasst, denen ein Filmcharakter und damit eine gestalterische Leistung fehlt. Diese sogenannten Laufbilder werden gemäß § 95 UrhG urheberrechtlich geschützt und der Schöpfer kann somit ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. Auch eine Verbreitung in den sozialen Medien steht einer solchen Rechteeinräumung nicht im Weg.

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22. April 2025 Top-Urteil

App-Zentrum III

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des BGH vom 27.03.2025 , Az.: I ZR 186/17

Das App-Zentrum von Facebook, in dem Spiele (online) bereitgestellt werden und der Nutzer erst nach Einwilligung darin, dass die App "seine allgemeinen Informationen", die E-Mail-Adresse, und Statusmeldungen übermitteln, und darüber hinaus im Namen des Verbrauchers zu "posten", spielen kann, verstößt gegen Informationspflichten der DSGVO und damit zugleich gegen gesetzliche Bestimmungen des unlauteren Wettbewerbs. Es sei nämlich u.a. nicht erkennbar, welche Daten für den (weiteren) Transfer an vierte Unternehmen freigegeben würden, und welchem Zweck die Übertragung diene.

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10. April 2025

Inlandsbezug im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung? – Domain als wichtiges Indiz

Symbol mit Domainendung .de
Urteil des BGH vom 05.12.2024, Az.: I ZR 50/24 Sachverhalt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Rahmen eines Urheberrechtstreites über die Anwendbarkeit deutschen Rechts sowie einen inländischen Bezug zu entscheiden. Konkret musste die Klägerin – ein Kleidungshersteller – feststellen, dass Fotos von entsprechenden Kleidungsstücken der Klägerin als Vorschaubilder auf Google vorgeschlagen werden, wobei die dahinterstehenden Domains gerade nicht der Klägerin zuzuordnen sind. Vielmehr leiteten die verlinkten Vorschaubilder auf eine kasachische bzw. ukrainische Internetseite (Top-Level-Domains „.kz“ bzw. „.ua“). Aus Sicht der Klägerpartei verwirklicht sich darin eine Urheberrechtsverletzung, aus dieser sich ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Bilder ergibt.

Entscheidung

Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte somit die Berufungsentscheidung des OLG Hamburg. Inhaltlich war indes die Frage des Inlandsbezuges Schwerpunkt der Prüfung. Ein möglicher Unterlassungsanspruch ergebe sich aus § 97 Abs. 1 UrhG. Dazu müsste ein geschütztes Medium von der Beklagtenseite öffentlich zugänglich gemacht worden sein (§ 19a UrhG). Dass deutsche Schutzrechte geltend gemacht werden genügt, um in einem ersten Schritt die grundsätzliche Anwendbarkeit des inländischen Rechts zu bejahen. Allerdings mangele es innerhalb der Voraussetzungen für den (deutschen) urheberrechtliche Unterlassungsanspruch an einem Inlandsbezug. Nach dem Territorialitätsprinzip bedarf es dazu einer Benutzungshandlung in Deutschland. Ob die Internetseite in ausreichender Weise auf das Schutzland ausgerichtet ist, wird dabei anhand einer Gesamtabwägung festgestellt. Eine tragende Rolle spielt hier auch die Top-Level-Domain: Da diese weder deutscher noch geographisch neutraler Natur ist, kann von einem deutschen Bezug gerade nicht ausgegangen werden. Es werde vielmehr indiziert, dass sich die Webseiten überwiegend an die jeweils entsprechenden Bevölkerungen richten soll.

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07. April 2025

Speicherung von Daten entspricht nicht einem Schuldnerverzeichnis

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Hinweisbeschluss des OLG München vom 20.02.2025, Az.: 37 U 4148/24 e

Welche Dauer für die Speicherung von Daten gerechtfertigt ist, lasse sich nicht durch eine entsprechende Anwendung des § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO beurteilen. Eine dem Schuldnerverzeichnis vergleichbare Situation sei bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten durch eine Datenbankinhaberin deshalb nicht gegeben, weil sie nur ihren Vertragspartnern Auskünfte erteile und somit der Kreis an Auskunftsberechtigten ein viel kleinerer sei. Zudem werde eine Auskunft auch nur in bestimmten Konstellationen erteilt, so dass OLG München in seinem Hinweisbeschluss.

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