Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

01. Dezember 2025

Bestreiten der Urheberschaft auch ohne Werknutzung möglich

Videoaufnahme_professionell_Kameramann
Urteil des LG Köln vom 09.09.2025, Az.: 14 O 294/25

Das LG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung, nach der der „Deutsche Fernsehpreis“ es zu unterlassen hat, einen Mitregisseur in den Nominierungen nicht zu nennen. Bei der Nominierung für die Kategorie „Beste Regie Unterhaltung“ wurden für „Kaulitz & Kaulitz Staffel 2“ lediglich zwei der mindestens drei Regisseure benannt, weshalb der Dritte eine Nennung per einstweiliger Verfügung erreichte. Dies sei auch rechtmäßig gewesen, da durch die Nichtnennung ein Bestreiten der Urheberschaft i.S.d. § 13 S. 1 UrhG verwirklicht wurde. Dafür sei unerheblich, ob eine Werknutzung nach § 15 ff. UrhG erfolgte, da es sich bei § 13 S. 1 UrhG um ein Abwehrrecht handelt, dessen Normzweck durch die Anknüpfung an die Nutzung untergraben würde.

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27. November 2025

GEMA gewinnt im Prozess gegen OpenAI

Laptop, vor den ein Smartphone gehalten wird. Auf beiden ist ChatGPT geöffnet.
Pressemitteilung Nr. 11/2025 des LG München I zum Urteil vom 11.11.2025, Az.: 42 O 14139/24

Da ChatGPT Texte bekannter deutscher Lieder wiedergeben konnte, klagte die GEMA gegen den Betreiber OpenAI. OpenAI hatte zwar versucht sich auf Schrankenbestimmungen des UrhG zu berufen, das Gericht lehnte dies allerdings ab.

Die Schranke des Text und Data Mining, § 44b UrhG, soll hier laut Gericht nicht gelten, da diese nach dessen Ansicht nur einschlägig ist, wenn Informationen aus einem Text extrahiert werden, wie dies beispielsweise beim Training einer KI geschieht. Ein bloßes Reproduzieren reicht hierfür nicht.

Auch stellt die Wiedergabe der Liedtexte kein unwesentliches Beiwerk i.S.d. § 57 UrhG dar, da es zum einen bei der Vervielfältigung an einem Hauptwerk fehle und zudem die Liedtexte nicht nebensächlich und verzichtbar im Vergleich zum gesamten Trainingsdatensatz seien.

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31. Oktober 2025

Zitate in Lehrerhandreichungen können Urheberrechtsverletzungen sein

Lehrer steht vor Klasse, Schüler melden sich
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.08.2025, Az.: 3 U 1451/24

Zu einem Jugendroman gab ein Fachverlag für Unterrichtsmedien eine Lehrerhandreichung heraus, in der neben einer Zusammenfassung auch ein „Zitate-Spiel“ sowie einen Vorschlag für eine Klassenarbeit enthielt. Das OLG Nürnberg gab der klagenden Verlegerin insofern Recht, als dass ihre Urheberrechte an dem Roman durch das „Zitate-Spiel“ sowie der Klassenarbeit, die einen Originalauszug enthielt, verletzt werden. Da keine, über die bloße Verwendung der Zitate hinausgehende, Auseinandersetzung mit dem Werk erfolgte, sah das Gericht darin eine unzulässige Vervielfältigung. Im Gegensatz zur Vorinstanz wurde allerdings zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Handreichung differenziert. Für die Zusammenfassung sieht es eine zulässige freie Benutzung nach § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG als einschlägig, da durch die Reduzierung ein anderer Gesamteindruck entstehe.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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21. Oktober 2025

Keine Urheberrechtsverletzung bei Bowling-Veranstaltung

rote Bowlingkugel rollt auf Kegel zu
Urteil des LG Frankenthal vom 03.07.2025, Az.: 6 S 3/25

Zwischen der Deutschen Wahrnehmungsgesellschaft für die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik und dem beklagten Bowling-Center besteht ein Vertrag über die Tonträgerwiedergabe in Freizeiteinrichtungen. Da die Beklagte sieben Veranstaltungen durchführte, bei denen neben der Bowlingaktivitäten ein DJ auflegte und Spiele durchgeführt wurden, verlangte die Klägerin Schadensersatz aufgrund des Veranstaltungscharakters der Ereignisse. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und begründete dies damit, dass das Hauptaugenmerk dieser Veranstaltungen weniger auf der Musik, sondern auf der Animation durch den DJ und die durchgeführten Spiele lag. Zudem spräche gegen eine solche Kategorisierung, dass keine Tanzfläche bestehe oder ein gesondertes Eintrittsgeld erhoben worden sei.

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23. September 2025

Plattformen müssen Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße bieten

Urheberrechtsgesetz
Urteil des LG Köln vom 24.07.2025, Az.: 14 O 343/23

Die Betreiberin einer Plattform, welche Flüge privater Piloten für Fluggäste vermittelt, und ein professioneller Fotograf stritten sich vor dem LG Köln darum, wie weit die Verpflichtungen der Plattformbetreiberin gehen, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Nutzer der Plattform lud ein Foto hoch, dessen Urheberrechte beim Kläger liegen. Daraufhin mahnte der Fotograf die Plattform ab und forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Betreiberin löschte das Bild aber gab die Unterlassungserklärung nicht ab, da es ihr nicht zumutbar sei technische Maßnahmen zu ergreifen, um im vornherein schon Urheberrechtsverstoße zu verhindern. Das Gericht stellte fest, dass das Löschen der Bilder nicht reicht. Vielmehr müssen glaubwürdige und wirksame Vorkehrungen gegen Urheberrechtsverletzungen bestehen.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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13. August 2025

Nicht anonymisierte Veröffentlichung von Beitragen zulässig

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 09.05.2025, Az.: 324 O 278/23

Die nicht anonymisierte Veröffentlichung eines Beschlusses durch eine kostenlose Rechtsprechungsdatenbank stellt keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar und begründet deshalb auch keinen datenschutzrechtlichen Unterlassungsanspruch. Grund hierfür ist laut dem LG, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in einer Rechtsprechungsdatenbank der Bereichsausnahme des Art. 85 Abs. 2 DSGVO unterfalle. Diese Tätigkeit sei nämlich als redaktionelle Tätigkeit einzuordnen.

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11. August 2025

Immaterieller Schaden bei Datenschutzverstoß erfordert konkreten Nachweis

Handy auf Geldscheinen Mobilfunkvertrag
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2025, Az.: 16 U 540/25

Bei der Befürchtung eines Kontrollverlust über eigene Positivdaten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages muss konkret Nachweis erbracht werden, dass ein (immaterieller) Schaden vorliegt, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend machen zu können. Hierbei genügt ein rein abstrakter Kontrollverlust nicht, trotz der Klarstellung des EuGH, dass schon der - selbst kurzzeitige - Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann.

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11. August 2025 Top-Urteil

Wirtschaftliche Bedeutung des Werkes maßgeblich für Anspruch aus § 32d UrhG

Wörterbuch mit dem Begriff Urheberrecht
Urteil des BGH vom 18.06.2025, Az.: I ZR 82/24

Ein Fotograf verklagte eine Anbieterin diverser Fitnessprodukte, da er seinen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG und seinen Auskunftsanspruch gem. § 32d I UrhG geltend machen wollte. Hintergrund ist, dass der Fotograf Portraits von der Beklagten anfertigte und ihr erlaubte diese für Trainingspläne zu verwenden. Tatsächlich wurden die Bilder auch für die Werbeaufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Da diese Nutzung aus werblicher und wirtschaftlicher Sicht wertvoller ist als die ursprünglich vereinbarte, stehe dem Fotograf ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a I UrhG zu und die - gem. § 32d II Nr. 1 UrhG - erforderliche Prüfung, hat die werbliche und wirtschaftliche Bedeutung des Werkes zu berücksichtigen.

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