Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

29. April 2026

KI-Bild verletzt Hundefoto nicht automatisch

Urteil des OLG Düsseldorf vom 02.04.2026, Az.: 20 W 2/26.

Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung einer mit KI erzeugten „Abwandlung“ eines Unterwasser-Hundefotos abgelehnt. Ein KI-Output ist keine „freie Bearbeitung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG, wenn nicht dargelegt ist, dass er auf eigenen kreativen Entscheidungen des Nutzers beruht. Gleichzeitig liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn die KI-Abbildung nur das gemeinfreie Motiv übernimmt, nicht aber die schutzbegründenden fotografischen Gestaltungselemente wie Perspektive, Komposition und Dynamik. Aus denselben Gründen verneinte das Gericht auch eine Verletzung des Leistungsschutzrechts des Fotografen nach § 72 UrhG.

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23. April 2026 Top-Urteil

Sampling nur als erkennbarer Pastiche urheberrechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 14.04.2026, Az.: C-590/23

Der EuGH hat klargestellt, dass die urheberrechtliche Pastiche-Schranke kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung fremden Materials ist. Sampling kann danach zulässig sein, wenn die neue Schöpfung an ein bestehendes Werk erinnert, zugleich wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Nicht erforderlich sind zwingend Humor, Stilnachahmung oder eine Hommage. Für die Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genügt es, dass dieser Charakter für einen mit dem Original vertrauten Rezipienten objektiv erkennbar ist.

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14. April 2026

Urheberrechtlicher Streit um Werbeblocker geht weiter

Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 131/23

Der BGH hat das Berufungsurteil im Streit um den Werbeblocker „Adblock Plus“ teilweise aufgehoben und die Sache an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Nach Auffassung des Senats durfte ein urheberrechtlicher Eingriff in ein Computerprogramm nicht verneint werden, ohne den geschützten Schutzgegenstand und dessen Merkmale hinreichend klar zu bestimmen. Zu prüfen ist nun insbesondere, ob der vom Webseitenprogramm erzeugte Code oder Bytecode als geschützte Ausdrucksform eines Computerprogramms anzusehen ist und ob der Werbeblocker hierin unzulässig eingreift.

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19. März 2026 Top-Urteil

Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt

Urteil des BGH vom 20.02.2025, Az.: I ZR 16/24

Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

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17. März 2026

KI-Training mit Fotos kann urheberrechtlich zulässig sein

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.12.2025, Az.: 5 U 104/24

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen die Nutzung seiner Fotografie für einen KI-Trainingsdatensatz zurückgewiesen. Der Download des online abrufbaren Bildes zum Abgleich mit einer Bildbeschreibung sei als Text und Data Mining nach § 44b UrhG zulässig; zudem greife die Forschungs-Schranke des § 60d UrhG. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt lag nach Auffassung des Senats nicht vor, weil es an einer maschinenlesbaren Form fehlte. Die Revision wurde zugelassen.

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10. März 2026

LG Frankfurt: Urheberrecht an KI-unterstütztem Liedtext

Urteil des LG Frankfurt vom 17.12.2025, Az.: 2-06 O 401/25

Das LG Frankfurt bestätigte eine einstweilige Verfügung wegen der Übernahme eines Liedtexts in einem später veröffentlichten Musikstück. Auch wenn die Musik mithilfe eines KI-Systems erstellt wurde, kann der von einer natürlichen Person geschaffene Text urheberrechtlich geschützt sein. Wird ein solcher Text oder seine prägenden Bestandteile in einem anderen Lied übernommen, kann der Urheber Unterlassung der Verbreitung und Bewerbung verlangen. Die Darlegung der menschlichen Urheberschaft kann im Eilverfahren durch eidesstattliche Versicherung erfolgen.

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20. Februar 2026

Nutzung des „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens erlaubt

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.06.2025. Az.: 4 U 136/24

Der vierte Zivilsenat des OLG Stuttgart entschied, dass ein italienisches Museum und das italienische Kulturministerium deutschen Unternehmen die kommerzielle Nutzung des gemeinfreien „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens nicht verbieten können. Das gilt auch für die Verwendung auf Produkten, Websites oder in sozialen Medien. Für ein Verbot im Ausland bietet das italienische Kulturgüterschutzrecht keine tragfähige Grundlage. Maßgeblich ist nach Art. 8 Rom-II-VO das Schutzlandprinzip. Es gilt also jeweils das Recht des Staates, für den Schutz beansprucht wird. Als „Staat der Verletzung“ gilt dabei der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis eintritt.

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09. Januar 2026

Kein eigenständiger Werktitelschutz für Figur der „Miss Moneypenny“

Schwarzer Hintergrund mit weißem Kreis in der Mitte. Von diesem Kreis entfernen sich drehende weiße Linien zum Rand.
Pressemitteilung Nr. 224/2025 zum Urteil des BGH vom 04.12.2025, Az.: I ZR 219/24

Zwar kann einzelnen Figuren aus geschützten Werken ein eigenständiger Werkstitelschutz zugutekommen, aber die Anforderungen seien bei der Figur der "Miss Moneypenny" aus den "James Bond"-Filmen nicht gegeben. Laut BGH fehle ihr hierfür die eigenständige Bekanntheit und eine gewisse Selbstständigkeit vom Werk selbst.

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08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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