Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

17. März 2026

KI-Training mit Fotos kann urheberrechtlich zulässig sein

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.12.2025, Az.: 5 U 104/24

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen die Nutzung seiner Fotografie für einen KI-Trainingsdatensatz zurückgewiesen. Der Download des online abrufbaren Bildes zum Abgleich mit einer Bildbeschreibung sei als Text und Data Mining nach § 44b UrhG zulässig; zudem greife die Forschungs-Schranke des § 60d UrhG. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt lag nach Auffassung des Senats nicht vor, weil es an einer maschinenlesbaren Form fehlte. Die Revision wurde zugelassen.

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10. März 2026

LG Frankfurt: Urheberrecht an KI-unterstütztem Liedtext

Urteil des LG Frankfurt vom 17.12.2025, Az.: 2-06 O 401/25

Das LG Frankfurt bestätigte eine einstweilige Verfügung wegen der Übernahme eines Liedtexts in einem später veröffentlichten Musikstück. Auch wenn die Musik mithilfe eines KI-Systems erstellt wurde, kann der von einer natürlichen Person geschaffene Text urheberrechtlich geschützt sein. Wird ein solcher Text oder seine prägenden Bestandteile in einem anderen Lied übernommen, kann der Urheber Unterlassung der Verbreitung und Bewerbung verlangen. Die Darlegung der menschlichen Urheberschaft kann im Eilverfahren durch eidesstattliche Versicherung erfolgen.

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20. Februar 2026

Nutzung des „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens erlaubt

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.06.2025. Az.: 4 U 136/24

Der vierte Zivilsenat des OLG Stuttgart entschied, dass ein italienisches Museum und das italienische Kulturministerium deutschen Unternehmen die kommerzielle Nutzung des gemeinfreien „Vitruvianischen Menschen“ außerhalb Italiens nicht verbieten können. Das gilt auch für die Verwendung auf Produkten, Websites oder in sozialen Medien. Für ein Verbot im Ausland bietet das italienische Kulturgüterschutzrecht keine tragfähige Grundlage. Maßgeblich ist nach Art. 8 Rom-II-VO das Schutzlandprinzip. Es gilt also jeweils das Recht des Staates, für den Schutz beansprucht wird. Als „Staat der Verletzung“ gilt dabei der Ort, an dem das schadensbegründende Ereignis eintritt.

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09. Januar 2026

Kein eigenständiger Werktitelschutz für Figur der „Miss Moneypenny“

Schwarzer Hintergrund mit weißem Kreis in der Mitte. Von diesem Kreis entfernen sich drehende weiße Linien zum Rand.
Pressemitteilung Nr. 224/2025 zum Urteil des BGH vom 04.12.2025, Az.: I ZR 219/24

Zwar kann einzelnen Figuren aus geschützten Werken ein eigenständiger Werkstitelschutz zugutekommen, aber die Anforderungen seien bei der Figur der "Miss Moneypenny" aus den "James Bond"-Filmen nicht gegeben. Laut BGH fehle ihr hierfür die eigenständige Bekanntheit und eine gewisse Selbstständigkeit vom Werk selbst.

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08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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01. Dezember 2025

Bestreiten der Urheberschaft auch ohne Werknutzung möglich

Videoaufnahme_professionell_Kameramann
Urteil des LG Köln vom 09.09.2025, Az.: 14 O 294/25

Das LG Köln bestätigte die einstweilige Verfügung, nach der der „Deutsche Fernsehpreis“ es zu unterlassen hat, einen Mitregisseur in den Nominierungen nicht zu nennen. Bei der Nominierung für die Kategorie „Beste Regie Unterhaltung“ wurden für „Kaulitz & Kaulitz Staffel 2“ lediglich zwei der mindestens drei Regisseure benannt, weshalb der Dritte eine Nennung per einstweiliger Verfügung erreichte. Dies sei auch rechtmäßig gewesen, da durch die Nichtnennung ein Bestreiten der Urheberschaft i.S.d. § 13 S. 1 UrhG verwirklicht wurde. Dafür sei unerheblich, ob eine Werknutzung nach § 15 ff. UrhG erfolgte, da es sich bei § 13 S. 1 UrhG um ein Abwehrrecht handelt, dessen Normzweck durch die Anknüpfung an die Nutzung untergraben würde.

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27. November 2025

GEMA gewinnt im Prozess gegen OpenAI

Laptop, vor den ein Smartphone gehalten wird. Auf beiden ist ChatGPT geöffnet.
Pressemitteilung Nr. 11/2025 des LG München I zum Urteil vom 11.11.2025, Az.: 42 O 14139/24

Da ChatGPT Texte bekannter deutscher Lieder wiedergeben konnte, klagte die GEMA gegen den Betreiber OpenAI. OpenAI hatte zwar versucht sich auf Schrankenbestimmungen des UrhG zu berufen, das Gericht lehnte dies allerdings ab.

Die Schranke des Text und Data Mining, § 44b UrhG, soll hier laut Gericht nicht gelten, da diese nach dessen Ansicht nur einschlägig ist, wenn Informationen aus einem Text extrahiert werden, wie dies beispielsweise beim Training einer KI geschieht. Ein bloßes Reproduzieren reicht hierfür nicht.

Auch stellt die Wiedergabe der Liedtexte kein unwesentliches Beiwerk i.S.d. § 57 UrhG dar, da es zum einen bei der Vervielfältigung an einem Hauptwerk fehle und zudem die Liedtexte nicht nebensächlich und verzichtbar im Vergleich zum gesamten Trainingsdatensatz seien.

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31. Oktober 2025

Zitate in Lehrerhandreichungen können Urheberrechtsverletzungen sein

Lehrer steht vor Klasse, Schüler melden sich
Urteil des OLG Nürnberg vom 26.08.2025, Az.: 3 U 1451/24

Zu einem Jugendroman gab ein Fachverlag für Unterrichtsmedien eine Lehrerhandreichung heraus, in der neben einer Zusammenfassung auch ein „Zitate-Spiel“ sowie einen Vorschlag für eine Klassenarbeit enthielt. Das OLG Nürnberg gab der klagenden Verlegerin insofern Recht, als dass ihre Urheberrechte an dem Roman durch das „Zitate-Spiel“ sowie der Klassenarbeit, die einen Originalauszug enthielt, verletzt werden. Da keine, über die bloße Verwendung der Zitate hinausgehende, Auseinandersetzung mit dem Werk erfolgte, sah das Gericht darin eine unzulässige Vervielfältigung. Im Gegensatz zur Vorinstanz wurde allerdings zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Handreichung differenziert. Für die Zusammenfassung sieht es eine zulässige freie Benutzung nach § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG als einschlägig, da durch die Reduzierung ein anderer Gesamteindruck entstehe.

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30. Oktober 2025

Verfahren ausgesetzt – Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf

sitzende Frau mit einem smartphone in der Hand
Urteil des BGH vom 31.07.2025, Az.: I ZR 155/23

Der BGH legte dem EuGH Fragen zur Auslegung der urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke vor. Eine Tonträgerherstellerin reichte zunächst Klage gegen eine Content-Delivery Network Betreiberin ein. Ein Vertragspartner der Beklagten soll ein Musikalbum, das die Klägerin vertrieb, rechtswidrig auf einer Filesharing-Plattform angeboten haben. Als problematisch stellte sich die Frage in welcher Art eine Zugänglichmachung erlaubt wäre und welche Kriterien für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks gelten.

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