Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

17. Juni 2022 Top-Urteil

Internetplattformen haften für ihre Nutzer

Mann schreibt am Laptop, daneben sind verschieden Computerzeichen abgebildet
Pressemitteilung des BGH zu den Urteilen vom 02.06.2022, Az.: I ZR 140/15 u. a.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren über die Haftung der Betreiber der Internetvideoplattform "You-Tube" und des Internetsharehosting-Dienstes "uploaded" entschieden. Dabei änderte der BGH seine langjährige Rechtsprechung und passt diese damit an EU-Recht an. Bislang konnten die Betreiber nur als Störer auf Unterlassung verklagt werden, nun ist auch ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen - um Detailfragen zu klären, müssten die Berufungsgerichte noch weitere Feststellungen treffen.

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25. März 2022 Top-Urteil

Ausnahme bei Privatkopien gilt auch für Speicherung geschützter Inhalte in einer Cloud

Ein Cloud-Symbol, das auf der Tastatur eines Laptops steht
Urteil des EuGH vom 24.03.2022, Az.: C‑433/20

Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Ausnahme für Privatkopien i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29, auch dann greift, wenn eine Speicherung von geschützten Inhalten in einer Cloud vorgenommen wird. Das Gericht bejahte dies. Dazu führte es aus, dass eine Vervielfältigung vorläge, da durch das Speichern in der Cloud eine Sicherungskopie erstellt wird. Außerdem sind vom Begriff „auf beliebigen Trägern“ auch die im Rahmen des Cloud-Computing genutzten Server mitinbegriffen, auch wenn diese Dritten gehören. Auch das Ziel der Richtlinie, nicht hinter dem technologischen Fortschritt zurückzubleiben, spricht für die Auslegung des Gerichts. Weiterhin stellte der EuGH klar, dass die Frage, ob die Anbieter solcher Speicherdienstleistungen dazu verpflichtete sind einen Ausgleich zu zahlen, im Ermessen der Mitgliedsstaaten steht. Wenn ein Mitgliedsstaat eine Ausnahme für Privatkopien umgesetzt hat, muss es auch eine Regelung geben, die den Rechtsinhaber entschädigt.

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21. März 2022

Sandalen als Werke der angewandten Kunst

Urteil des LG Köln vom 03.03.2022, Az.: 14 O 366/21

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 03.03.2022 den Begriff der persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG konkretisiert. Unter anderem darf das Werk kein Produkt aus zwingenden Regeln sein, sondern muss die freie kreative Entscheidung seines Urhebers zum Ausdruck bringen. Dabei kann das Vorhandensein von Individualität und Originalität nicht nur anhand des konkreten Werkes beurteilt werden, vielmehr muss auch die Relation zum konkreten Schaffungsprozess und dem Schöpfer beachtet werden. Das Gericht ist außerdem der Auffassung, dass die Beurteilung zwar dem Unionsrecht entsprechen muss, den nationalen Gerichten aber in diesem Rahmen dennoch ein eigener Beurteilungsspielraum zukommt. Das LG gab so einem Schuhhersteller Recht, der wegen Urheberrechtsverletzungen an einer Sandale geklagt hatte.

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10. Februar 2022

Keine Ansprüche von Webseiten-Betreibern gegen „Ad-Blocker“-Anbieter

Mann tippt auf Laptop mit Adblock Zeichen
Urteil des LG Hamburg 8. Zivilkammer vom 14.01.2022, Az.: 308 O 130/19

Gegen die Vertreiber von "Ad-Blockern" können keine urheberrechtlichen Unterlassungsansprüche, die entsprechenden Browser-Plugins anzubieten, geltend gemacht werden. Die Vertreiber unterliegen auch keiner Auskunftspflicht bezüglich Downloadzahlen oder Anzahl der Nutzer von "Ad-Blockern" gegenüber den betroffenen Webseiten-Betreibern. Es liegt in diesen Fällen keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S.d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG vor. Das Gericht führt zur Begründung näher aus, dass die Vorgänge, die durch die entsprechenden Browser-Plugins hervorgerufen werden und dazu führen, dass Werbung ausgeblendet wird, keine seitens der Webseite übermittelten Daten ändert. Vielmehr sei dies als Eingriff in den Ablauf des Programms zu werten, was jedoch nicht von § 69c Nr. 2 UrhG erfasst ist, sodass urheberrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind.

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20. Oktober 2021

Cartoon auf Internetseite einer Schule kann Wiederholungsgefahr für andere Schulen begründen

Schüler bei Gruppenarbeit
Urteil des BGH vom 22.09.2021, Az.: I ZR 83/20

a) Macht ein Lehrer im Rahmen der Informatik-Arbeitsgemeinschaft einer öffentlichen Schule, die sich mit der Erstellung der schulischen Internet-Homepage befasst, auf dieser Homepage einen der Auflockerung und Illustration dienenden Cartoon in urheberrechtsverletzender Weise öffentlich zugänglich, erstreckt sich die hierdurch begründete Wiederholungsgefahr regelmäßig auf alle öffentlichen Schulen im Verwaltungsbereich des in Anspruch genommenen Bundeslands.

b) Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, wenn nicht der Kläger Anschlussberufung einlegt. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Kläger den Rechtsstreit erstinstanzlich hinsichtlich des Hauptantrags einseitig für in der Hauptsache erledigt erklärt und den Hauptantrag hilfsweise - für den Fall, dass die Voraussetzungen der Feststellung seiner Erledigung nicht vorliegen - aufrechterhält.

c) Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.

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04. Oktober 2021

Urheberrechte an einem Lichtbild und an dessen Motiv sind getrennt zu beurteilen

Ein Richterhammer und ein Schild Urheberrecht liegen auf einer Tastatur
Urteil des LG Köln vom 01.07.2021, AZ.: 14 O 15/20

Das Landgericht Köln hat dargelegt, dass die Frage, ob ein Fotograf ein Motiv nutzen oder verwerten darf, abstrakt von der Frage nach den Urheberrechten am Lichtbild selbst zu beurteilen ist. Selbst wenn ein Fotograf keine Nutzungsrechte für ein Motiv hat und es dennoch für ein Lichtbild verwendet, so muss er selbst keine Urheberrechtsverletzung dulden und kann sich auf § 19a UrhG bzw. § 16 UrhG berufen. Das gilt auch gegenüber dem Rechtsinhaber am Motiv.

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20. September 2021

Verstößt Retweeten gegen Urheberrechte?

Twitter-Symbol
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19

Retweeten eines Bildes auf Twitter stellt weder eine widerrechtliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG dar, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte das Bild zuvor ohne weitere Beschränkung auf Twitter hochgeladen hat. Das Retweeten gehört zum Wesen von Twitter, im Hochladen der Fotos auf eine solche Plattform liegt mithin eine konkludente Einwilligung in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform.

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20. August 2021

Urheberrechtliche Streitigkeiten um die Karosserie des Porsche 911

Auto, Sportwagen, der mit einem silbergrauen Tuch abgedeckt ist, Präsentation
Pressemitteilung zum Urteil vom 09.12.2021, Az.: I ZR 222/20

Mit der Frage, inwieweit der Klägerin eine angemessene Beteiligung an den Erlösen aus dem Verkauf der ab 2011 produzierten Baureihe 991 des Porsche 911 zusteht, beschäftigt sich der BGH am 09. Dezember 2021. Klägerin ist die Tochter des im Jahr 1966 verstorbenen früheren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Beklagten.

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05. August 2021

Übertragung von Sportsendungen auf einem Kreuzfahrtschiff

Ein Kreuzfahrtschiff fährt bei Sonnenuntergang auf dem Meer
Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2021, Az.: 310 O 317/19

Die Betreiberin einer Kreuzfahrtreederei zeigte auf ihren Schiffen Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen ohne eine Lizenz dafür erworben zu haben. Eine Händlerin von Lizenzrechten stellte deshalb einen urheberrechtlichen Unterlassungsantrag beim LG Hamburg, welchen dieses mangels hinreichender Bestimmtheit für unzulässig erklärte. Laut Ansicht des Gerichts sei anhand der Bezeichnung "sportliche Großereignisse" nicht genau erkennbar, auf welche konkreten Veranstaltungen sich der Antrag beziehe.

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14. Juli 2021

Speicherung von IP-Adressen zur Rechtsverfolgung zulässig – EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten

P2P
Urteil des EuGH vom 17.06.2021, Az.: C-597/19

Werden Segmente einer Datei, die ein geschütztes Werk enthält, in einem Peer-to-Peer-Netz hochgeladen, stellt dies eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der Urheberrechtslinie 2001/29/EG dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Zugleich urteilte der Gerichtshof, dass auch der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, der diese Rechte nicht nutzt, sondern aufgrund einer Forderungsabtretung erlangt hat, einen Auskunftsantrag stellen darf. Dieser darf jedoch nicht missbräuchlich sein und muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Zudem ist die systematische Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, genauso wie die Übermittlung von Namen und Anschriften der Nutzer an den Inhaber geistiger Rechte, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen.

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