KI-Bild verletzt Hundefoto nicht automatisch
Das OLG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung einer mit KI erzeugten „Abwandlung“ eines Unterwasser-Hundefotos abgelehnt. Ein KI-Output ist keine „freie Bearbeitung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 2 UrhG, wenn nicht dargelegt ist, dass er auf eigenen kreativen Entscheidungen des Nutzers beruht. Gleichzeitig liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn die KI-Abbildung nur das gemeinfreie Motiv übernimmt, nicht aber die schutzbegründenden fotografischen Gestaltungselemente wie Perspektive, Komposition und Dynamik. Aus denselben Gründen verneinte das Gericht auch eine Verletzung des Leistungsschutzrechts des Fotografen nach § 72 UrhG.

