Einstweilige Verfügung der AEGIS Multimedia Service GmbH durch Rechtsanwalt Tobias Selig wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Double“

10. Januar 2014
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Jüngst wurde gegen einer unserer Mandanten von Rechtsanwalt Tobias Selig eine einstweilige Verfügung erwirkt, da dieser eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Er soll im Rahmen einer Internettauschbörse den russischen Film „Дублер“ - „Double“ zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben.

Die einstweilige Verfügung der AEGIS Service GmbH im Einzelnen:

Rechtsanwalt Tobias Selig wirft unserem Mandanten in zunächst dessen Abmahnschreiben und danach dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Auftrag der Aegis Multimedia Service GmbH vor, er habe bei einer Online-Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk anderen Tauschbörsen-Nutzern weltweit zum Download angeboten. Die Aegis Multimedia Service GmbH gibt dabei an, an dem genannten Werk die ausschließlichen Verwertungsrechte inne zu haben. Diese Rechte wären durch ein öffentliches Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm als verletzt anzusehen.

Infolgedessen wurde unserem Mandant unter Androhung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, das Werk öffentlich zugänglich zu machen. Ferner werden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Unsere Empfehlung: keinesfalss untätig bleiben bei einstweiligen Verfügungen der AEGIS Service GmbH

Das Ignorieren einer Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Gleichwohl sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung erst unterzeichnet werden, wenn sie vorher rechtlich geprüft wurde. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits in einem Verfügungsverfahren? Dann sollten Sie keinesfalls länger untätig bleiben, da ansonsten erheblche Kosten auf Sie zukommen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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