Anwaltskanzlei Hild & Kollegen im Rahmen der ACQ5 Law Awards als „NATIONAL – IT LAW FIRM OF THE YEAR 2019“ ausgezeichnet – und das bereits zum 5. Mal

04. November 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
958 mal gelesen
0 Shares

Die dieses Jahr bereits zum 12. Mal verliehenen Law Awards des Magazins ACQ würdigen diejenigen Unternehmen und Einzelpersonen, die den Anforderungen des Geschäftsumfelds am erfolgreichsten begegnen. Wir freuen uns ganz besonders 2019 bereits zum insgesamt 5. Mal (dabei zum 4. Mal in Folge) mit dem Award „NATIONAL – IT LAW FIRM OF THE YEAR“ ausgezeichnet worden zu sein. Dies zeigt, dass wir kontinuierlich daran arbeiten weiterhin zu den Besten zu gehören, anstatt uns nur auf unseren Erfolgen auszuruhen.

Die Teilnehmer des Preisverleihungsprogramms erhalten die einzigartige Möglichkeit, sich mit den Besten der Welt zu messen. Die Awards-Empfänger werden dafür geehrt, im vergangenen Jahr die größte Wirkung auf ihr jeweiliges Geschäftsfeld gehabt zu haben.

Die Gewinnermittlung basiert dabei auf einem rigorosen Auswahlprozess. Dieser umfasst neben der Sammlung von Bewertungen auch Rezensionen von Kollegen der führenden Parteien in ihrem jeweiligen Fachgebiet, sowie die Überprüfung weiterer Informationen. Sofern ein Unternehmen oder eine Einzelperson für einen bestimmten Ort und Fachgebiet eine ausreichende Anzahl an Stimmen erhält, kommt sie für die Rangliste in Betracht. Eine solche Liste wird für jede geografische Region, in die ACQ vorgestoßen ist, erstellt.

Es ist uns daher eine große Ehre, von ACQ5 und insbesondere seinen Lesern erneut (nach 2018, 2017, 2016 und 2014) als beste IT-Kanzlei in Deutschland ausgezeichnet worden zu sein Dies ist vor allem im nationalen Bereich Beweis und Anerkennung unserer hervorragenden Arbeit.

Weitere Informationen zu den ACQ5 Law Awards finden Sie unter: https://awards.acq5.com/27/

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a