Rechts- und Fachanwalt Hild gewinnt den ACQ Global Award 2015 in der Kategorie „IT Lawyer of the Year“

02. Juli 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2615 mal gelesen
0 Shares

Die jährlich vom ACQ Magazin und dem ACQ5 Newsportal verliehenen Global Awards ehren neben Unternehmen bestimmter Fachgebiete auch Einzelpersonen, die sich durch außerordentliche Erfolge in ihrem Spezialgebiet verdient gemacht haben. Im diesjährigen Auswahlverfahren wurde Hagen Hild als IT-Anwalt des Jahres ausgezeichnet.

Auf der Homepage des Online Magazins ACQ bietet sich für jedermann die Möglichkeit, Unternehmen und Persönlichkeiten für die Awards vorzuschlagen.

ACQ verlässt sich im Nominierungsprozess insbesondere auf seine Leser, um aus erster Hand besonders effizient arbeitende und herausragend wirtschaftlich erfolgreiche Firmen kennenzulernen. So wird sichergestellt, dass neben großen und bekannten Unternehmen, auch kleinere Start-Up-Betriebe berücksichtigt werden.

Die ACQ Global Awards zeichnet neben ihrer Objektivität aus, dass sie in Zusammenarbeit mit zahlreichen weltweiten Organisationen und Unternehmen durchgeführt werden. Aufgrund ihrer 10-jährigen Tradition ist es ACQ außerdem möglich, die Awards unter bewährten Rahmenbedingungen, dem sogenannten ACQ Anual Award Framework, abzuhalten.

Aufgrund der Authentizität der ACQ Global Awards, schätzen wir uns sehr glücklich, nicht nur in drei Kategorien als beste Kanzlei abgeschnitten zu haben. Es freut uns besonders, dass die Arbeit von Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, gewürdigt wurde und ACQ ihn als besten IT-Anwalt Deutschlands ausgezeichnet hat.

Weitere Informationen zu den ACQ Global Awards finden Sie unter www.awards.acq5.com.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a