rgblog.de: Haftung bei Open Source Software – Beitrag von Rechtsanwaltskanzlei Hild & Kollegen
Ralph Günther, Gründer der exali GmbH und Betreiber des rgblogs, hat sich mit der Sicherheit und den Haftungsrisiken von „Open Source Software“ befasst. Hierzu hat die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen einen Beitrag verfasst, der umfassend die rechtlichen Aspekte des Problems vertieft.
Neben den offensichtlichen Vorteilen der „Open Source Software“ bestehen dennoch auch einige Risiken hinsichtlich der Gewährleitung und der Haftung.
Zwar schließt die GNU General Public License, der am weitesten verbereitete Lizenzvertrag für Open Source Software, die Gewährleistung für die zur Verfügung gestellten Programme aus, dies ist aber nicht ohne weiteres mit dem deutschen Recht vereinbar. Hier ist also Vorsicht geboten.
Schon die Haftung gegenüber Dritten kann durch die Lizenzvereinbarung zwischen Programmierer und User nicht ausgeschlossen werden. Wie weit der Haftungsausschluss zwischen User und Programmierer geht, bestimmt sich nach dem Vertragstyp der Vereinbarung.
Werden für die Überlassung der Software Gegenleistungen erbracht, die
nicht nur die Unkosten des Programmierers abdecken oder enthält der Vertrag Elemente, die über die Software- Überlassung hinausgehen, findet keine Haftungsprivilegierung mehr statt. Der Programmierer haftet je nach Vertragsgestaltung nach Kaufrecht oder Mietrecht.