Haftung der Eltern bei illegalen Musik-Uploads – Interview von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild mit Sat.1 Bayern

Fragen zur Haftung von Eltern bei einem für die gesamte Familie zugänglichen Internetanschluss beantwortet Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit Sat.1 Bayern. Beispielsweise die Frage, ob Eltern generell bei illegalen Musik-Uploads ihrer Kinder haften?
Dies ist abhängig vom Alter der Kinder. Sind diese bereits volljährig, haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht. Bei Minderjährigen kommt es darauf an, ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich um ein normal entwickeltes Kind handelt, eine Belehrung über die Rechtswidrigkeit des Filesharing erfolgte und dieses verboten wurde.
Besteht dennoch grundsätzlich die Gefahr einer Klage gegen die Eltern – wie das Urteil des OLG München vom 14.01.2016 (Az.: 29 U 2593/15) zeigt, wonach Eltern selbst zahlen müssen, wenn sie nicht verraten wollen, welches ihrer Kinder illegal Musik zum Download im Internet angeboten hat – oder können sie sich davor schützen? Maßgeblich für die Frage einer Haftung des Anschlussinhabers kommt es auf eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bei Minderjährigen an.
Weitere Ausführungen zur Haftung der Eltern als Anschlussinhaber finden Sie im Interview von Rechtsanwalt Hagen Hild mit Sat.1 Bayern hier.