RA Hild im Verbrauchermagazin Stiftung Warentest

03. März 2005
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Stiftung Warentest

Zum Thema „Vertragsschluss per SMS“ und „Billigvorwahlen“ wurde Rechtsanwalt Hagen Hild in der aktuellen Dezemberausgabe test 01/2005 des Verbrauchermagazins der Stiftung Warentest wie folgt zitiert:

Vertragsschluss per SMS

„Die rechtliche Situation ist hier unsicher. Es gibt keine speziellen Gesetze und kaum Urteile. Auch die RegTP greift nicht ein. Dennoch sollten Betroffene sich wehren.`Der Beweis eines Vertragsschlusses per SMS dürfte fast unmöglich sein,“ erklärt der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild, der bundesweit Betroffene betreut: `Zum Beispiel müssen die Abzocker belegen, dass sie auf die Kosten oder auf den entstehenden Abovertrag hingewiesen haben.“

Billigvorwahl: Viele Call-by-Call-Anbieter werben mit Niedrigpreisen, erhöhen sie dann aber sprunghaft. Der Kunde merkt das oft erst mit der nächsten Rechnung. Oft wird der Preis noch nicht einmal vor der Verbindung genannt. Und selbst wenn: Wie soll ein Kunde beweisen, welcher Betrag das war? „Meiners Erachtens muss er das auch gar nicht, denn die Beweislast liegt beim Anbieter“, meint der Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild: „Und in den meisten Fällen dürfte das für ihn kaum möglich sein.“

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