RA Hild im Interview mit Stiftung Warentest
Es häufen sich die Anrufe von Firmenmitarbeitern, Computern und Bandansagen mit dem Inhalt, dass man sicher einen Preis gewonnen hätte oder eine Bestellung getätigt haben soll. Als Rückrufnummer folgt eine 0190er-Rufnummer mit den entsprechend hohen Verbindungspreisen. Der Gewinn ist nur ein Lockangebot, um die Kosten des Rückrufs zu erhalten. Ebenso verhält es sich mit der angeblich getätigten Bestellung.
Die Verbraucherzeitschrift „Stiftung Warentest“ berichtet in ihrer akutellen Ausgabe Heft 07/05 über diese neuen Betrugsmethoden. RA Hild wurde von „Stiftung Warentest“ zu diesem Thema interviewt. Seine Meinung kann man wie folgt nachlesen: „Das ist klar Betrug“, sagt der Augsburger Anwalt Hagen Hild, „zu einem Vertrag gehört, dass der Kunde die Leistung wollte.“