Inhalte mit dem Schlagwort „§ 34 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BDSG“

05. Mai 2015

Ungewollte Feedbackanfrage per E-Mail kann bereits Spam sein

Roter Briefkasten mit 'No Spam' Schild auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Düsseldorf vom 27.10.2014, Az.: 20 C 6875/14

Die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit gewerblichem Inhalt an eine berufliche E-Mail-Adresse stellt bereits einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb da.

Zudem hat der Betroffene gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BDSG eine Auskunftsanspruch darüber, welche Daten von ihm gespeichert sind, wo diese Daten herkommen und an wen diese Daten übermittelt wurden bzw. werden.

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