15 Euro Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.10.2010, Az.: 308 O 710/09
Das Landgericht Hamburg hat einen Beklagten, der 2006 zwei Musikaufnahmen für kurze Zeit in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15 Euro pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Das Landgericht Hamburg berücksichtigte dabei, dass es sich zwar um Musiktitel bekannter Künstler handelte, die Titel jedoch bereits mehrere Jahre alt waren. Bei der Schätzung der angemessen Lizenzgebühr orientierte sich das Gericht an dem GEMA-Tarif VR-OD 5 und einem Einigungsvorschlag im Schiedsstellenverfahren zwischen dem BITKOM und der GEMA.