Inhalte mit dem Schlagwort „Abbruchjäger“

18. September 2019

Keine abstrakten Kriterien für Einstufung als „Abbruchjäger“

Fotolia_241431868: Einkaufswagen gefüllt mit Einkaufstaschen und im Hintergrund ein Laptop
Urteil des BGH vom 22.05.2019, Az.: VIII ZR 182/17

Bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform eBay, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, können abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als "Abbruchjäger" zulassen, nicht aufgestellt werden. Es hängt vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.

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07. Januar 2015

Verkäufer muss bei Auktionsabbruch Schadenersatz zahlen

Richterhammer, der auf einer Tastatur liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13

Wird eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig abgebrochen, so steht dem Höchstbietenden Schadenersatz in Höhe des Warenwertes zu. Dies gilt auch für den Fall dass der Höchstbietende ein sog. „Abbruchjäger“ sein sollte, d.h. dass er sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Denn Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist gerade, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.

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