Vorzeitige Beendigung eines noch länger als 12 Stunden laufenden Auktionsangebots nur bei berechtigtem Grund
Der Erklärungsinhalt einer bei einer Auktion abgegebenen Willenserklärung ist unter Zugrundelegung der Bestimmungen über den Vertragsschluss in den AGB des Internetportals auszulegen. Auch ein Verkaufsangebot, welches noch 12 Stunden oder länger läuft, kann demnach – entgegen dem missverständlichen Hinweis auf der Webseite von eBay - vorzeitig beendet werden, wenn ein berechtigender Grund hierzu besteht. Ein solcher Grund ist unter anderem in den Fällen des Verlusts oder der Beschädigung des Artikels gegeben oder wenn ein Fehler beim Eingeben des Angebots gemacht wurde.