Eine Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung ist nicht notwendig
Urteil des BGH vom 11.11.14, Az.: VI ZR 18/14
WeiterlesenZur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes – hier: Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen.