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11. Februar 2015

Zur Wirksamkeit einer modifizierten Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht im Text grün markiert
Urteil des LG Heidelberg vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14

Eine Widerrufsbelehrung ist bei unerheblichen Abweichungen vom gesetzlichen Muster nicht fehlerhaft. Enthält die Überschrift der Belehrung eine Fußnote, die Fernabsatzgeschäfte ausschließt, führt auch dies nicht zur Fehlerhaftigkeit, da der Durchschnittsverbraucher dadurch nicht verwirrt oder unrichtig belehrt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Verbraucher von dem Unternehmer in einem persönlich geführten Gespräch eine Widerrufsbelehrung erteilt wird, die sich ausdrücklich auf ihn und auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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