Nachbarschaftsstreit: 700 Euro du „blöde Kuh, asoziales Pack, Hexe“
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.07.2009, Az.: 16 U 15/09:
Den Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden. Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.
WeiterlesenDen Nachbarn zu beleidigen und zu beschimpfen kann teuer werden. Je nach Bedeutung und Tragweite, Anlass und Beweggrund sind derartige Äußerungen als Schmerzensgeldansprüche auszugleichen. Berücksichtigt wird hierbei auch, ob die Beleidigung aus dem Affekt heraus ausgesprochen wurde und andere Personen zuhören konnten. Geldentschädigung ist jedoch nur geboten, wenn sie die einzige Möglichkeit zur Erlangung einer Genugtuung bietet.