EuGH: Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ möglich
Der EuGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten über den Auslandseinsatz der Bundeswehr („Afghanistan-Papiere“) durch die WAZ wohl rechtmäßig sein könnte. Im Kern ging es um die Frage, ob die Dokumente einen Urheberrechtsschutz im Sinne von Art. 2 lit. a) der Urheberrechtsrichtlinie (Richtline 2001/29/EG) genießen und ob die allgemeine Pressefreiheit gegenüber dem Urheberrechtsschutz Vorrang erhält. In seinem Urteil geht der EuGH davon aus, dass die Veröffentlichung der „Afghanistan-Papiere“ eine Berichterstattung über Tagesereignisse im Sinne des Art. 5 Abs. 3 lit. c) der Urheberrechtsrichtlinie darstellen könnte, welche der Pressefreiheit den Vorrang vor dem Schutz des Urhebers gibt.