Allgemeine Reisebedingungen müssen vor Vertragsschluss vorliegen
Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: Xa ZR 141/07 Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt...
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