Inhalte mit dem Schlagwort „Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl“

06. Dezember 2021

Streit um Kohl-Protokolle: Witwe des Altkanzlers bekommt keine Millionenentschädigung

aufgeschlagenes Buch mit Euro-Symbol
Pressemitteilung Nr. 218/2021 des BGH zu den Urteilen vom 29.11.2021, Az.: VI ZR 248/18, VI ZR 258/18

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erhält keine Entschädigung in Millionenhöhe für die Veröffentlichung des Buches „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“. Das Buch enthält eine Vielzahl angeblicher Äußerungen des vormaligen Klägers Helmut Kohl, die nach Aussage der Beklagten bei Gesprächen zur Erstellung von Kohls Memoiren gefallen sind. Der vormalige Kläger hatte eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch diese Passagen des Buches geltend gemacht und deshalb die Unterlassung der Verbreitung der Passagen sowie die Zahlung einer Geldentschädigung von mindestens 5 Mio. € gefordert. Die Witwe und Alleinerbin des verstorbenen Altkanzlers führte den Rechtsstreit fort und unterlag nun vor dem BGH, da ein Geldentschädigungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht vererblich und deshalb jedenfalls mit dem Tod des vormaligen Klägers untergegangen ist.

Weiterlesen
04. August 2014

Journalist muss Tonbänder der aufgezeichneten Gespräche mit Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl herausgeben

Pressemitteilung des OLG Köln vom 01.08.2014, Az.: 6 U 20/14

Helmut Kohl ist als Eigentümer und Hersteller der Tonbänder, die zum Zwecke der Herstellung einer Biographie während zahlreicher Gespräche angefertigt wurden, anzusehen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit muss der Journalist die Tonaufnahmen herausgeben, da derjenige Eigentum an den Tonbändern erlangt hat, dessen Stimme darauf aufgezeichnet wurde.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a