Kein Unterlassungsanspruch für noch nicht getätigte Bildaufnahmen
Urteil des LG Detmold vom 12.10.2013, Az.: 12 O 153/10 Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegenüber Google Street View, wenn noch überhaupt keine Lichtbildaufnahmen angefertigt wurden und der Betroffene gegen die Verwendung der Daten Widerspruch eingelegt hat.
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