Inhalte mit dem Schlagwort „Angesprochene Fachkreise“

26. November 2015

Zur Verwechslungsgefahr von Dienstleistungen und Waren im markenrechtlichen Sinn

Lackierpistole besprüht weiße Oberfläche mit rotem Lack
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 18.12.2014, Az.: 6 U 94/11

Zwischen einer Dienstleistung (hier: Wartung und Projektplanung von Lackieranlagen) und einer Ware (hier: Bautenlacke) fehlt es an der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, wenn sich zum einen die Abnehmer der Ware nicht mit den Abnehmern der Dienstleistung überschneiden und es zum anderen aus Sicht der angesprochenen Fachkreise nicht naheliegt, dass ein Unternehmen auch Waren herstellt oder vertreibt, die bei Durchführung der eigenen Dienstleistungen selbst nicht verwendet werden. Wird der Bestandteil in der angegriffenen zusammengesetzten Bezeichnung (hier: „LUCITE LACTEC“) beschreibend aufgefasst, kann eine Ähnlichkeit der Klagemarke (hier: „Lactec“) mit dem angegriffenen Gesamtzeichen nicht bejaht werden.

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