Einschränkung „fliegender Gerichtsstände“
Beschluss des OLG München vom 07.05.2009, Az.: 31 AR 232/09
Das OLG München stellte in einem aktuellen Beschluss fest, dass bei Urheberrechtsverletzungen nicht der Ort, an dem die Lizenz einzuholen gewesen wäre, sondern der Ort der Verletzungshandlung Anknüpfungspunkt für den Gerichtsstand sei. Der ausufernden Praxis der "fliegenden Gerichststände" in Urheberrechtstreitigkeiten müsse nach Ansicht des OLG entgegengewirkt und im Einzelfall der lokale Bezug geprüft werden.