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22. April 2009

„Trägerplatte“ – Ansprüche gegenüber älterer Patentanmeldung

Urteil des BGH vom 12.02.2009, Az.: Xa ZR 116/07 Ein jüngeres Patentrecht kann gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein. Das ältere Patent steht nur demjenigen zur Seite, der ausschließlich dessen Lehre benutzt und nicht von zusätzlichen Merkmalen Gebrauch macht, die erst von dem jüngeren Patent gelehrt werden.
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