Inhalte mit dem Schlagwort „Anonymisierung der Berichterstattung“

15. April 2009

Beschränkung der Berichterstattung über Strafverfahren

Beschluss des BVerfG vom 03.04.2009, Az.: 1 BvR 654/09

Kann an einer Straftat ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden, etwa wegen der besonderen Verwerflichkeit oder den besonderen Umständen, ist eine Beschränkung der Berichterstattung, welche über die bloße Anonymisierung hinausgeht, unzulässig. Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Rechten des Angeklagten.
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