Versicherergemeinschaft – Zum Erfordernis der rechtzeitigen Beiladung
Beschluss des BGH vom 07.04.2009, Az.: KVR 34/08 a) Eine Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren nach § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Beiladungsantrag vor Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens gestellt worden ist. (...)
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