Inhalte mit dem Schlagwort „Anwaltskosten“

10. April 2014

Zur Höhe des Schadensersatzes nach der Kündigung eines Mobilfunkvertrags zum Pauschaltarif

Urteil des AG Bad Urach vom 29.11.2013, Az.: 1 C 440/13

Bei der Kündigung eines Mobilfunkvertrages zum Pauschaltarif kann bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit nicht das volle monatlich vereinbarte Entgelt gefordert werden. Es sind insoweit ersparte Aufwendungen in Abzug zu bringen, die auch geschätzt werden können. Im konkreten Fall erachtet das Gericht eine Schadensminderung um 50% als angemessen. Dem Telekommunikationsunternehmen entstehen nach Ansicht des Gerichts keine Fremdkosten in einer Höhe, die eine volle Begleichung bei gleichzeitiger Nichtinanspruchnahme der Dienste rechtfertigen würden. Hiervon ausgenommen sind etwaige Gebühren von Mahnung, sowie vorgerichtliche Anwaltskosten.

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30. Januar 2014

Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtverletzung

Urteil des BGH vom 17.12.2013, Az.: VI ZR 211/12

a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien.

b) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann demjenigen, der persönlichkeitsrechtsverletzende eigene Inhalte im Internet zum Abruf bereit hält, auch insoweit zuzurechnen sein, als sie erst durch die Weiterverbreitung des Ursprungsbeitrags durch Dritte im Internet entstanden ist.

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11. April 2011

Abmahnung mehrerer Gegner kann nur eine Angelegenheit für Anwalt sein

Urteil des BGH vom 01.03.2011, Az.: VI ZR 126/10

Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
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17. November 2009

Schriftverkehr rechtfertigt keine Terminsgebühr

Beschluss des BGH vom 21.10.2009, Az.: IV ZB 27/09

Reiner Schriftverkehr ohne eine tatsächliche Besprechung ist keine ausreichende Begründung für das Erheben einer anwaltlichen Terminsgebühr. Ein außergerichtlicher Austausch über moderne Kommunikationsmittel wie E-Mails ist keine Besprechung im Sinne des RVG und bedingt damit nicht den Leistungsausgleich einer Terminsgebühr.
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