Anwalt hat die Pflicht Fristverlängerungen zu überprüfen.
Beschluss des BGH vom 24.11.2009, Az.: VI ZB 69/08
Eine Fristverlängerung vor Gericht muss von Seiten des Anwalts überprüft werden, auch wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass sie nicht gewährt werden würde.Ein Versäumnis des Anwalts in einer Situation in der die Frist nicht oder nicht im erwarteten Maße verlängert wird, auch ohne Verschulden von Seiten des Anwaltes, zu Lasten dessen gewertet, der die Frist versäumt hat, da eine Plicht des Prozessbevollmächtigten zur Überprüfung besteht.