Klage gegen Postmindestlohnverordnung erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 5/2010 zum Urteil des BVerwG vom 28.01.2010, Az.: 8 C 19.09
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die am 01.01.2008 in Kraft getretene Postmindestlohnverordnung die Kläger in ihren Rechten verletzt. Mangels Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde das nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten. Damit ist die Klage gegen die Verordnung erfolgreich.