Assoziative Verwechslungsgefahr zwischen „Citiboerse“ und „CITIBANK“/„CITIBOND“
Beschluss des BPatG vom 07.04.2009, Az.: 33 W 67/07
Zwischen der jüngeren Marke „Citiboerse“ und den älteren Marken CITIBANK und CITIBOND besteht zwar keine unmittelbare, jedoch assoziative Verwechslungsgefahr. Dem Wortbestandteil „Citi“ kommt kennzeichnende Bedeutung zu. Ferner hält die Citigroup mehr als 100 Marken mit dem Bestandteil „CITI“, sodass man die jüngere Marke damit in Verbindung bringen und verwechseln kann.
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