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10. Juli 2009

Private E-Mails im Betrieb

Urteil des LAG Köln vom 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03

Fehlt eine klare betriebliche Regelung über die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage, so bedarf eine Kündigung regelmäßig der vorherigen Abmahnung, auch wenn innerhalb der Arbeitszeit in nicht unwesentlichem Umfang private E-Mails geschrieben werden. Lesen Sie dazu auch das Interview mit Herrn RA Hild.

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