Unzulässige AGB-Klauseln einer Auslandskrankenrücktransportversicherung
Eine Klausel im Rahmen einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland allein einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist wegen der damit verbundenen Gefährdung der Erreichung des Vertragszweckes eines solchen Versicherungsvertrages unwirksam. Eine derartige Regelung schränkt die Rechte des Versicherungsnehmers massiv ein und höhlt den Versicherungsvertrag seinem Gegenstand nach aus, mit der Folge, dass eine solche Klausel mit wesentlichen Rechten oder Pflichten einer Auslandskrankenrücktransportversicherung nicht vereinbar ist.