Inhalte mit dem Schlagwort „Ausnutzung“

04. September 2013

Rufausnutzung einer Damentasche

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.06.2013, Az.: 6 U 27/13 Genießt ein Produkt einen sehr hohen Grad an wettbewerblicher Eigenart, eröffnet sich ein besonders weiter Schutzbereich. Maßgeblich für die Ausnutzung von markenrechtlich geschützten Produkten ist hierbei nicht zwingend eine identische Nachahmung des Originals. Es genügt vielmehr die Annäherung an eine fremde Leistung und die vom Original übertragende Vorstellung an Güte oder Qualität.
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07. Januar 2010

Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09

Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
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24. September 2009

Einräumung von Nutzungsrechten durch die GEMA

Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 5/07 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht, kurz GEMA, trifft nach § 11 UrhWG grundsätzlich die Pflicht, auf Verlangen jedermann zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrecht an Musikstücken einzuräumen. Die BGH-Richter stellten jedoch fest, dass die GEMA in Ausnahmefälle von dieser Pflicht befreit sein kann: Nämlich dann, wenn eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung durch den Künstler von vornherein ausgeschlossen werden und die Verwertungsgesellschaft vorrangige Interessen entgegenhalten kann.
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01. Juli 2009

L’Orèal – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer Marke durch Dritte

Urteil des EuGH vom 18.06.2009, Az.: C-487/07

Der Vorteil, der sich aus der Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, durch einen Dritten ergibt, ist eine unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke durch den Dritten, wenn dieser durch die Verwendung versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und um ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen.

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