Inhalte mit dem Schlagwort „Beantragung der Einsicht in das öffentliche Verfahrensverzeichnis“

01. Januar 2012

Wettbewerbsverstoß bei Verschleierung des Werbecharakters eines Schreibens

Symbol eines grauen Briefkuverts, vor dem in roter Farbe das Wort "ANGEBOT" steht
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 28.11.2008, Az.: 25 U 114/08

Wer eine Arztpraxis unter einem nichtgeschäftlichen Vorwand anschreibt, um dieser dann jedoch ein geschäftliches Angebot (Dienstleistung als „Datenschutzbeauftragter“) zu unterbreiten, begeht einen Wettbewerbsverstoß, wenn das Anschreiben nur dazu dient, den werblichen Charakter des Schreibens zu verschleiern.

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