Erstattung der Anwaltskosten bei nicht erfolgter Abmahnung
Urteil des AG Köln vom 30.12.2013; Az.: 147 C 139/12
WeiterlesenEs ist unerheblich für die Erstattung der Abmahnkosten, ob der beauftragte Anwalt tatsächlich eine Abmahnung verschickt hatte, da die Geschäftsgebühr bereits mit der Beauftragung anfällt, auch wenn kein Schriftwechsel stattfand.