Notorietät einer Marke
Beschluss des BPatG vom 26.02.2009, Az.: 32 W (pat) 125/07
Den Schutz als notorisch bekannte Marke genießen nur solche Bezeichnungen, die als Mittel zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung von Waren und Dienstleistungen benutzt werden und bekannt wurden. Dabei ist eine Notorietät im Inland notwendig, eine deutliche Bekanntheit in allen angesprochenen Verkehrskreisen, nur ausländische Notorietät reicht nicht aus. Insbesondere kommt es gerade nicht darauf an, ob ein Zeichen als Firmenkennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad genießt.
WeiterlesenDen Schutz als notorisch bekannte Marke genießen nur solche Bezeichnungen, die als Mittel zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung von Waren und Dienstleistungen benutzt werden und bekannt wurden. Dabei ist eine Notorietät im Inland notwendig, eine deutliche Bekanntheit in allen angesprochenen Verkehrskreisen, nur ausländische Notorietät reicht nicht aus. Insbesondere kommt es gerade nicht darauf an, ob ein Zeichen als Firmenkennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad genießt.