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02. März 2015

Verkauf von Fahrzeugteilen mit Prüfzeichen („E-Zeichen“)

Schwarzes Siegel, in dem sich in der Mitte ein rosa-rotes Rechteck mit der Aufschrift "Nicht zugelassen im Bereich der StVZO" befindet.
Urteil des LG Mönchengladbach vom 03.11.2014, Az.: 8 O 37/14

Der Verkauf von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen und zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO angeboten werden, ist nur gestattet, wenn die Teile mit einem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Fahrzeugteile, die eventuell mangelhaft sind, nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. Ein auffälliger Disclaimer, der eine Verwendung des Kfz-Zubehörs im Geltungsbereich der StVZO ausschließt, verhindert keinen Wettbewerbsverstoß.

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