Belieferungsstopp als Sanktion für ebay-Verkäufe
Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.11.2009, Az.: 6 U 47/08 Kart.
Qualitativ-selektive Vertriebssysteme, bei welchen der Markenhersteller in diskriminierungsfreier Art und Weise an den Wiederverkäufer die Anforderung stellt, seine Waren nicht über ebay zum Verkauf anzubieten, sind mit Art. 81 I EGV vereinbar. Dabei ist diese Möglichkeit nicht auf Luxusprodukte beschränkt, es genügt bereits, dass der Hersteller die Anforderungen an objektive Produkteigenschaften knüpft. Um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen, kann der Hersteller auch die Belieferung eines Wiederverkäufers daran knüpfen, wenn ihm die von diesem gewählte Vertreibsform -hier der Verkauf über ebay- nicht zumutbar ist.
WeiterlesenQualitativ-selektive Vertriebssysteme, bei welchen der Markenhersteller in diskriminierungsfreier Art und Weise an den Wiederverkäufer die Anforderung stellt, seine Waren nicht über ebay zum Verkauf anzubieten, sind mit Art. 81 I EGV vereinbar. Dabei ist diese Möglichkeit nicht auf Luxusprodukte beschränkt, es genügt bereits, dass der Hersteller die Anforderungen an objektive Produkteigenschaften knüpft. Um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen, kann der Hersteller auch die Belieferung eines Wiederverkäufers daran knüpfen, wenn ihm die von diesem gewählte Vertreibsform -hier der Verkauf über ebay- nicht zumutbar ist.