Beschluss des OLG München vom 29.10.2020, 24 U 4970/20
Verweist der Verkäufer eines Gemäldes bei einer Auktion auf eBay auf das Monogramm, kann darin kein Hinweis gesehen werden, dass es sich um das Originalgemälde des Künstlers handelt. Im vorliegenden Fall hat die Verkäuferin dem Angebot weder eine Expertise beigefügt noch das Gemälde als Original bezeichnet. Dennoch sah der Käufer in dem Verweis auf das Monogramm eine Eigenschaftsbeschreibung über die Urheberschaft des Gemäldes. Das OLG München war jedoch anderer Meinung und verneinte einen Schadensersatzanspruch des Käufers mit der Begründung, dass die Bildbeschreibung keine Beschaffenheitsvereinbarung darstelle.
Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2019, Az.: 6 U 80/19
Es stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug schriftlich ausbedungen wird, dass es sich um einen Werkswagen handelt. Das veräußerte Fahrzeug ist jedoch als mangelhaft anzusehen, wenn es sich wegen der vorangegangenen Nutzung als Mietwagen nicht um einen Werkswagen handelt. Dann weise das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf. Was unter dem Begriff des „Werkswagens“ zu verstehen ist, beurteile sich nach allgemeiner Verkehrssitte. Üblicherweise werde der Begriff des „Werkswagen“ als auf den Hersteller zugelassenes und von einem Werksmitarbeiter genutztes Fahrzeug verstanden. Eine Nutzung als Mietwagen werde hingegen nicht mit dem Begriff verbunden.
Pressemitteilung Nr. 25/2018 zum Urteil des AG München vom 18.10.2017, Az.: 242 C 5795/17
Die Aussage, Autofelgen würden für eine bestimmte Fahrzeugklasse „passen“ impliziert, dass die Felgen für diesen Fahrzeugtyp ohne weitere zulassungsrechtliche Prüfung verwendet werden können. Sichert der Verkäufer dies zu, so hat er die Beschaffenheit der Kaufsache dahingehend bestimmt, dass die Felgen ohne Weiteres für den betroffenen Fahrzeugtyp genutzt werden können. Die Beschreibung der Felgen als „passend“ bedeutet nicht nur, dass sich die Felgen rein technisch gesehen montieren lassen, sondern dass sie für die angegebene Fahrzeugklasse ohne Weiteres geeignet sind und gerade kein besonderes Zulassungsverfahren mehr durchlaufen werden muss.
Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15
Die Verwendung der Klausel „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ eines Online-Shops ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, da hierbei die Gefahr besteht, dass unzulässig Garantien ausgeschlossen oder von Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen wird.
Urteil des LG Saarbrücken vom 14.08.2015, Az.: 10 S 174/14
Eine Beschaffenheitsvereinbarung kann angenommen werden, wenn in einem Internetinserat die Funktionsfähigkeit einer Standheizung in einem Gebrauchtwagen erklärt wird, der Käufer mehrfach die Beschaffenheit erfragt und der Verkäufer ausdrücklich erklärt, diese vor zwei Wochen getestet zu haben und sie funktioniere. Dafür muss der Verkäufer auch dann einstehen, wenn er die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen hat.
Urteil des LG Karlsruhe vom 09.08.2013, Az.: 9 S 391/12 Bei der Beurteilung eines eBay-Angebotes für Goldschmuck besteht aufgrund des Feingehaltsgesetzes ein erhöhter Verkehrsschutz. Gibt der Verkäufer in seinem Angebot eine Feingehalt an, und verwendet darüber hinaus - absichtlich oder aus Unwissenheit über die tatsächliche Beschaffenheit - die Beschreibung „massives goldenes Armband“ und stellt den Artikel in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ ein, leitet sich hieraus eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehen ab, dass der Verkäufer zur Lieferung eines massiven Schmuckstückes verpflichtet ist.
Pressemitteilung Nr. 40/2013 des BGH zum Urteil vom 13.03.2013, Az.: VIII ZR 172/12 Die in einem Kaufvertrag enthaltene Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ stellt eine Beschaffensheitsvereinbarung dar, mit der der Verkäufer die Gewähr übernimmt, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die Erteilung einer entsprechenden TÜV-Bescheinigung rechtfertigt. Da die TÜV-Prüfung vorliegend nicht zu einer Erteilung der Bescheinigung hätte führen dürfen, wies der Oldtimer nicht die vereinbarte Beschaffenheit und damit einen Sachmangel auf.
Pressemitteilung Nr. 23/2013 des BGH vom 06.02.2013, Az.: VIII ZR 374/11 Der Besteller eines mangelbehafteten Neuwagens kann erwarten, dass die Beseitigung eines Mangels den Neuzustand des PKW schafft. Vorliegend hatte ein fabrikneuer BMW Lack- und Karosserieschäden. Wird der Mangel wie hier nachlässig behoben und somit gerade nicht der werksseitig zu erwartende, makellose Neuzustand, welcher bei einem Bestellfahrzeug eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, herbeigeführt, kann der Käufer die Annahme des Wagens verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12 Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters.
b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts.
c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
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